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Ausbilden leicht gemacht
Sie möchten erstmals ausbilden, Lehrlinge finden, haben Fragen zur Ausbildung oder möchten die Qualität der Ausbildung in Ihrem Betrieb weiter verbessern? Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer geben Auskunft über die Rechte und Pflichten des Ausbildungsbetriebes während der Ausbildung und kommen als neutrale Berater bei Konflikten auch gerne in den Betrieb, um vor Ort bei der Lösung der Probleme zu helfen.
Für alle Fragen vor und während der Ausbildung stehen sie zur Verfügung. Sie erhalten Anregungen, Hilfestellungen und Informationen.
Melden Sie sich gerne.
Lehrvertrag
Wir freuen uns, dass Sie einen neuen Lehrling einstellen.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, können Sie Ihren Ausbildungsvertrag direkt online ausfüllen. Hier geht es zum Lehrvertrag online.
Bitte beachten Sie:
- Alle Vertragsausfertigungen (mindestens drei Ausfertigungen) müssen von den Vertragsparteien, bei Minderjährigen zusätzlich von den gesetzlichen Vertretern, jeweils im Original unterschrieben werden.
- Bei Lehrlingen unter 18 Jahren fügen Sie dem Vertrag eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz bei.
- Bei Lehrzeitverkürzung weisen Sie die Verkürzungsgründe bitte durch entsprechende Dokumente in Kopie nach (z. B. Schulzeugnis, Abschlussprüfungszeugnis, Nachweis über Beginn und Ende der Vorlehre, etc.).
- Bei ausländischen Lehrlingen (nicht EU-Bürger) muss Ihnen eine Arbeitserlaubnis vorliegen.
Bitte alle Vertragsexemplare inkl. Vertragsbedingungen ausdrucken, dann unterschreiben und mit den dazu gehörenden Anlagen direkt an die Handwerkskammer senden. Nach der Registrierung des Lehrvertrages im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse erhalten Sie den Lehrvertrag zurück. Eine Ausfertigung ist dem Lehrling dann unverzüglich auszuhändigen.
Wir bitten Sie darauf zu achten, dass der Lehrling bei der zuständigen Berufsschule und bei der Krankenkasse angemeldet wird.
Sie haben Fragen? Gerne sind wir für Sie da.
Ihre Ansprechpartner
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist ein fester Bestandteil der dualen Ausbildung. Die wichtigsten Fragen (FAQ) und Antworten dazu finden Sie hier.
Für Lehrlinge handwerklicher Mitgliedsbetriebe wird die Ülu gefördert durch:

Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung 2021
Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung 2021 im SER-Gebiet 2021
Was bedeutet ÜLU?
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) oder treffender gesagt die Betriebsbegleitende Ausbildung ist ein fester Bestandteil der dualen Berufsausbildung im Handwerk. Sie vermittelt berufsspezifische praktische Fertigkeiten und Kenntnisse und ergänzt und unterstützt die betriebliche Ausbildung vom ersten bis zum letzten Ausbildungsjahr. Durch die ÜLU wird ein breites, einheitliches Ausbildungsniveau sichergestellt, das kontinuierlich an die technischen und ökonomischen Veränderungen angepasst wird.
Müssen die Auszubildenden an der ÜLU teilnehmen?
Die Teilnahme an allen vorgeschriebenen Pflichtkursen ist ein Teil der betrieblichen Berufsausbildung. Nur wer sie absolviert hat, wird zur Gesellenprüfung zugelassen. Pflicht sind alle Kurse, die der Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer als obligatorisch definiert hat.
Zusätzlich bietet das Bildungszentrum der Handwerkskammer eine Vielzahl berufsspezifischer und fachübergreifender Lehrgänge an.
Wie wird die ÜLU finanziert?
Die Finanzierung der Lehrgangskosten der ÜLU sowie eventuell anfallende Unterbringungskosten der/des Auszubildenden erfolgen im Rahmen der jeweils gültigen Richtlinien durch Mittel des Niedersächsischen Kultusministeriums, durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, den Europäischen Sozialfonds (ESF) und durch Eigenmittel des Ausbildungsbetriebes. Mit den Zuwendungsmitteln wird ein Teil der Kosten für Lehrgänge und Unterbringung mitfinanziert, wodurch die Kosten für den Ausbildungsbetrieb sinken.
Wie erfolgt die Anmeldung des Auszubildenden für die ÜLU-Kurse?
Mit der Eintragung des Ausbildungsvertrages in der Lehrlingsrolle werden die Daten Ihres Lehrlings elektronisch erfasst. Somit wird der Lehrling „automatisch“ durch unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu den überbetrieblichen Lehrgängen eingeladen. Meist erfolgt die Einladung im Klassenverbund der entsprechenden Berufsbildenden Schule. Die Einladungen werden rechtzeitig vor Kursbeginn an den Ausbildungsbetrieb gesandt.
Was hat der Betrieb davon?
Die ÜLU bildet die verlängerte Werkbank des Betriebes. Hier können die Auszubildenden die Handgriffe erlernen, an der technologischen Entwicklung ihres Handwerks teilhaben und Tätigkeiten üben, zu denen im betrieblichen Alltag die Zeit fehlt. Dabei gehen die Kurse inhaltlich von den Grundlagen, über die im Mindesten angeforderten, bis hin zu den hochwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten aus. Als Qualitätsmerkmal des deutschen Handwerks kann durch die Unterweisung eine Gleichmäßigkeit der niveauvollen handwerklichen Berufsausbildung gewährleistet werden.
Was haben die Auszubildenden davon?
Die Auszubildenden im Handwerk haben durch die ÜLU die Sicherheit, dass ihnen gewerkspezifisch und am Ausbildungsrahmenplan orientiert die entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt wurden, die sie befähigen, nach dem Ablegen der Gesellenprüfung die Arbeit in einem Handwerksbetrieb ausüben zu können. Noch immer ist der Gesellenbrief ein Gütesiegel in ganz Europa.
Wer legt die Kursinhalte fest?
Inhalte und Dauer der überbetrieblichen Unterweisung werden in Zusammenarbeit mit den Bundesfachverbänden der verschiedenen Handwerke und dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) festgelegt.
Wo findet die ÜLU statt?
Die Kurse finden in den Werkstätten des Bildungszentrums der Handwerkskammer statt. Genaueres entnehmen Sie der Einladung Ihres Lehrlings zu den Lehrgängen.
Wo sind die Auszubildenden währen der ÜLU untergebracht?
Auszubildende, für die die Anfahrt nicht täglich erfolgen kann, können in unserem Internat übernachten.
Werden die Auszubildenden bewertet?
Ja, die Auszubildenden werden nach jedem Lehrgang bewertet. Dabei haben die Ausbilder die Möglichkeit, die Methode selbst zu wählen. Es kann am Ende des Lehrgangs ein Test geschrieben werden oder es gibt eine Gesamtbewertung, die die Entwicklung des Auszubildenden im ganzen Zeitraum bewertet.
Was hat die Berufsbildende Schule mit der ÜLU zu tun?
Die handwerkliche Berufsausbildung besteht aus zwei Säulen. Die Berufsbildende Schule stellt die theoretische Säule dar und der Betrieb die praktische. Daher der Ausdruck „duales System“. Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ergänzt die betriebliche Ausbildung und ist die verlängerte Werkbank der Betriebe. Der Lehrplan der Schule kann inhaltlich durchaus von dem Ausbildungsrahmenplan des Betriebes und den Inhalten der überbetrieblichen Ausbildung abweichen. Im Idealfall findet eine Absprache zwischen den Lernorten statt, sodass eine für alle Auszubildenden hochwertige Ausbildung angeboten wird.
Wer ist für die Regelung und Überwachung der Ausbildung zuständig?
Die Handwerkskammer hat zur Regelung und Überwachung der Ausbildung Ausbildungsberater zu bestellen. Sollten Probleme im Rahmen der Ausbildung auftauchen die das Ausbildungsziel gefährden, sind die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater gern bereit, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Können auch andere Leute z.B. Gesellen oder Quereinsteiger an einem solchen Lehrgang teilnehmen?
Ja, grundsätzlich können auch andere Leute z. B. Wiedereinsteiger nach langer Pause, an einer solchen Unterweisung teilnehmen. Zu bedenken ist aber, dass die Fördermittel des Bundes und des Landes dann nicht in die Kostenkalkulation einfließen. Außerdem muss ein freier Platz in einem Kurs vorhanden sein.
Wo gibt es weitere Informationen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung?
Weitere Informationen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung gibt es beim Zentralverband des deutschen Handwerk (ZDH) .
Außerdem können Sie sich gerne bei uns melden:
Überbetriebliche Bildungszentren im Kammerbezirk
Osnabrück
BTZ Berufsbildungs- und TechnologieZentrum der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Bramscher Straße 134-136
49088 Osnabrück
Lingen, Meppen, Nordhorn
Berufsbildungs- und Technologiezentrum des Handwerks GmbH
Beckstr. 19
49809 Lingen
Papenburg
Berufsbildungs- und Technologiezentrum des Aschendorf – Hümmlinger Handwerks GmbH
Juister Straße 10-14
26871 Papenburg
Ausbildungsbotschafter
Um dem Fachkräftemangel in der Region Osnabrück entgegenzuwirken wird von der Handwerkskammer in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer das Projekt „Ausbildungsbotschafter“ zur Berufswahlorientierung angeboten. Das Projekt wird vom Land Niedersachsen und dem EU-Sozialfonds gefördert.
Ausbildungsbotschafter*innen berichten in Schulklassen authentisch und aus erster Hand über die Chancen einer dualen Ausbildung. Die Schüler*innen erhalten dadurch auf Augenhöhe einen Einblick in verschiedene Ausbildungsberufe, wertvolle Tipps zum Bewerbungsverfahren, Unterstützung bei der Berufswahl und einen realistischen Einblick in den Ausbildungsablauf. Betriebe und Unternehmen haben durch ihr Mitwirken die Möglichkeit, potenzielle Auszubildende frühzeitig zu erreichen und Kontakte herzustellen. Geplant sind ein bis drei Schuleinsätze je Ausbildungsbotschafter*in in den nächsten zwei Jahren.
In einer ganztägigen Schulung werden Auszubildende aller Ausbildungsberufe zu Ausbildungsbotschafter*innen ausgebildet. Dabei lernen die Auszubildenden wie sie ihr Wissen und ihre Erfahrungen anschaulich wiedergeben können.
Hier gehts zur Website der Ausbildungsbotschafter


Schulungsinhalte
- Bedeutung der dualen Ausbildung
- Karrierechancen
- Aufgaben der Ausbildungsbotschafter*innen
- Körpersprache
- Selbstreflexion
- Praxisteil
- Meine Ausbildung
- Mein Weg in die Ausbildung
- Tipps für den Bewerbungsprozess
- Methoden für eine gelungene Präsentation
- Berufsalltag
- Schuleinsatz
- Checkliste für den Schuleinsatz/ Ideenfindung
Für Unternehmen
- Vorstellung der Ausbildungsberufe und Karrieremöglichkeiten im Unternehmen
- Frühzeitiges Knüpfen von Kontakten zu potenziellen Auszubildenden
- Proaktives Ausbildungsmarketing
- Förderung der eigenen Auszubildenden durch die kostenlose Schulung zum Ausbildungsbotschafter*in und somit Stärkung der sozialen, persönlichen und fachlichen Kompetenzen
Für Auszubildende
Ausbildungsbotschafter*in kann jede*r Auszubildende werden, der:
- Spaß an seinem Beruf hat,
- davon überzeugt ist eine duale Ausbildung begonnen zu haben,
- kommunikativ ist und keine Scheu hat vor einer Gruppe zu stehen,
- sich persönlich weiterentwickeln möchte
Für Schüler*innen
- Informationen aus erster Hand und auf Augenhöhe
- Einblicke in unterschiedliche Ausbildungsberufe
- Tipps zur Berufswahl, Bewerbung und Karrieremöglichkeiten
- Erfahrungen zu Ausbildungsinhalten und -tätigkeiten
Ihre Ansprechpartnerin
Qualität in der Ausbildung
Wenn Sie die Ausbildung in Ihrem Betrieb professionalisieren wollen, unterstützen wir Sie gerne mit umfangreichen Materialien, die wir für Sie in einem praktischen Ordner zusammengefasst haben. Der Ordner, aufgeteilt in 7 Themenhefte, enthält für jede Ausbildungsphase neben allgemeinen Informationen, viele praktische Tipps in Form von z. B. direkt anwendbaren Checklisten, Musteranschreiben oder Bewertungsbögen.

Phase der Ausbildung | Bestandteile des Ordners „Qualität in der Ausbildung“ |
1 |
Themenheft 1: „Das Praktikum
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2 |
Themenheft 3: „Gelungener Ausbildungsstart“Der Start einer Ausbildung hat einen großen Einfluss auf deren weiteren Verlauf. Deshalb sollte dieser gut durchdacht sein. Welche konkreten Punkte für einen strukturierten Start berücksichtigt werden sollten, können Sie beigefügten Checklisten entnehmen. Außerdem erhalten Sie Anregungen dazu, wie Sie den Auszubildenden den Einstieg erleichtern können. Vorlagen, wie z. B. eine Zusatzvereinbarung, ermöglichen es gleich zu Beginn wesentliche Dinge schriftlich festzuhalten, so dass es im späteren Verlauf erst gar nicht zu Unklarheiten kommen kann. Themenheft 4: „Erfolgreiche Probezeit“Die Probezeit soll sowohl den Auszubildenden, als auch Ihnen als Betrieb die Zeit geben, einander kennenzulernen und zu erkennen, ob der/ die Auszubildende/-r für den Beruf bzw. Ihren Betrieb geeignet ist. Dafür muss die Zeit aber durch vielseitige Aufgabenstellungen effektiv genutzt werden. Deshalb erhalten Sie an dieser Stelle neben rechtlichen Informationen u.a. Anregungen zur Gestaltung von Arbeitsaufgaben und einen Beurteilungsbogen verbunden mit Tipps Rund um den Beurteilungsprozess. |
3 |
Themenheft 6: „Beurteilungsheft für Ausbilder/-innen“ und Themenheft 7 „Selbsteinschätzung für Azubis“Feedback ist ein wichtiges Instrument in der Ausbildung. Die beiden Hefte erleichtern durch Musterbewertungsbögen eine regelmäßige Bewertung der Auszubildenden und fördern durch die Kombination von Selbst- und Fremdbewertung die Kommunikation zwischen Ausbilder/-in und Auszubildende. Neben dem aktuellen Leistungsstand können an dieser Stelle auch Ziele für die nächsten Ausbildungsperioden schriftlich festgehalten werden. |
4 |
Themenheft 5: „Fit für die Prüfung“In diesem Themenheft erfahren Sie, wie Sie Ihre Auszubildenden gezielt und systematisch auf die Prüfung vorbereiten können. Dafür werden z. B. Checklisten für den Betrieb und Auszubildende, aber auch Vorlagen (z. B. Zeitpläne) und Tipps zur Überwindung von Prüfungsangst bereitgestellt. |
Qida Workshops
Die Handwerkskammer bietet unterschiedliche Kurse für Auszubildende, Ausbilder und Gesellen an, damit die Ausbildung im Betrieb professionalisiert werden kann und den Auszubildenden der Einstieg in die Ausbildung gelingt.
WD3_1 Gelungener Ausbildungsstart (digital): 04.08.2021, 14:30 – ca. 16:00 Uhr
WD3_2 Gelungener Ausbildungsstart (digital): 08.09.2021, 14:30 – ca. 16:00 Uhr
Ihre Ansprechpartnerin
Einstiegsqualifizierung (EQ) mit Handwerkskammer-Zertifikat
Die Einstiegsqualifizierung ist ein betriebliches Langzeitpraktikum, das den Weg in eine geregelte Ausbildung erleichtern soll. Jugendliche, die bisher keine Lehrstelle gefunden haben, erhalten somit die Möglichkeit einen Ausbildungsberuf, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen Ein Übergang in eine Ausbildung ist jederzeit möglich und sollte vom Betrieb angestrebt sein. Bedingungen für eine Einstiegsqualifizierung sind:
- Ausbildungsberechtigter Betrieb (mit angemessenen Ausbilderschlüssel)
- Förderungsfähiger Bewerber (siehe „Zielgruppe“)
Die Laufzeit des Qualifizierungsvertrages ist flexibel gestaltbar und kann zwischen 6 und 12 Monaten betragen. Jedoch sollte die Einstiegsqualifizierung idealerweise so terminiert werden, dass ein nahtloser Übergang in eine Ausbildung zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres möglich ist. Die Inhalte und Tätigkeiten sind eng an die staatlichen Ausbildungsberufe geknüpft. Dafür hat die Handwerksorganisation zahlreiche Qualifizierungsbausteine entwickelt. Beispiele, aus denen Sie wählen können finden Sie hier.
Eine gute Investition für den Betrieb
Ausbildungsberechtigte Betriebe lernen im Rahmen der Einstiegsqualifizierung künftige Auszubildende und deren Leistungsfähigkeit in der betrieblichen Praxis kennen. Oftmals entpuppen sich förderungsbedürftige Jugendliche im betrieblichen Alltag als motivierte, leistungsfähige Mitarbeiter. Die Betriebe haben die Möglichkeit, die EQ-Teilnehmenden praxisnah zur Ausbildung hinzuführen.
Zwischen Betrieb und EQ-Teilnehmenden wird ein EQ-Vertrag abgeschlossen. Ein Vertragsmuster können Sie hier herunterladen. Der Vertrag muss bei der Handwerkskammer eingereicht werden, damit er registriert wird.
Die Förderung/ die Vergütung
Die Agentur für Arbeit oder das jeweilige Jobcenter erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag einen Zuschuss zur EQ-Vergütung bis zur Höhe von 243 Euro monatlich (Stand 08/2019) zuzüglich eines pauschalisierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Für eine Förderung muss vorab jedoch geprüft werden, ob bei dem Teilnehmer gewissen Fördervoraussetzungen vorliegen (siehe „Zielgruppe“). Dieser Förderbetrag (= 243 Euro) ist wiederum mindestens an den Praktikanten/-in auszuzahlen. Natürlich darf der Auszahlungsbetrag auch über diesen Förderbetrag liegen, z. B. bei erhöhten Fahrtkosten.
Sozialversicherung
EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Hierzu erhält der Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit oder dem jeweiligen Jobcenter einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Dieser Betrag wird jährlich neu berechnet. Für die Dauer des individuellen Förderzeitraums bleibt dieser Betrag konstant.
Zielgruppen: Wer wird gefördert?
- Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven.
- Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen.
- Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende.
- Nur in begründeten Ausnahmefällen werden Bewerberinnen und Bewerber über 25 Jahre, sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife gefördert.
- Nicht gefördert werden können Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.
- Besonderheit bei geflüchteten Menschen: Auf Grund der oft fehlenden Sprachkenntnisse wurde die Möglichkeit eingeräumt, dass geflüchtete Menschen ein EQ bis zum 35. Lebensjahr antreten können. (Quelle)
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Bedarfsfall ausbildungsbegleitende Hilfen gewährt werden. Hier finden Sie weitere Informationen.
Berufsschule
Kann besucht werden, jedoch besteht kein Anspruch auf Beschulung. Bitte beachten Sie an dieser Stelle zu prüfen, ob Ihr Praktikant noch schulpflichtig ist.
Abschluss mit Zertifikat der Handwerkskammer
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, am Ende des Praktikums eine Bescheinigung über die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (betriebliches Zeugnis) auszustellen. Die Handwerkskammer stellt auf Antrag des Unternehmens oder des Teilnehmenden auf der Basis des betrieblichen Zeugnisses (Vordrucke erhalten Sie nach der Registrierung von der Handwerkskammer) ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der EQ aus.
Wichtig: Eine EQ kann nur in besonderen Ausnahmefällen zu einer Verkürzung der Lehrzeit führen, zudem höchstens um ein halbes Jahr. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Die zuständige Kammer entscheidet über entsprechende Verkürzungsanträge in jedem Einzelfall. Dabei berücksichtigt sie im Rahmen einer Gesamtbetrachtung unter anderem, ob:
- die EQ eine Mindestlaufzeit von 10 Monaten hatte,
- eine Berufsschule regelmäßig besucht wurde und
- der Praktikumsbetrieb und die Berufsschule bescheinigen, dass der Praktikant insgesamt „gute Leistungen“ gezeigt hat.
Zusammenfassung
- EQ-Laufzeit: 6-12 Monate
- Förderungsvoraussetzungen abhängig vom potentiellen EQ-Praktikanten, vorab prüfen
- Förderantrag für Zuschüsse: bei der Agentur für Arbeit/ Jobcenter
- Förderungshöhe: monatlich 231 EUR
- EQ-Vertrag ausgefüllt zwecks Registrierung an die Handwerkskammer schicken (Qualifizierungsbausteine auswählen)
- SV-Anmeldung
- Nach EQ-Ablauf Praktikant bewerten und Zertifikat anfordern
Weitere Informationen finden Sie hier.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund zum Thema Einstiegsqualifizierung zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin
Passgenaue Besetzung
Betriebe, die gerne ausbilden möchten, aber nicht den geeigneten Bewerber finden, können sich an die Ausbildungsstellenvermittlung der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim wenden. Im Rahmen des Projekts „Passgenaue Besetzung – Unterstützung von KMU bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ steht dieser Service kostenlos zur Verfügung.
In persönlichen Gesprächen mit dem Betriebsinhaber oder der Betriebsinhaberin werden die Anforderungen an die zukünftigen Auszubildenden erhoben und die Betriebe im Auswahlverfahren begleitet.
Jugendliche, die gerne eine Ausbildung im Handwerk machen möchten, aber nicht den geeigneten Ausbildungsplatz finden, werden ebenfalls im Prozess der Berufsorientierung und konkret bei der Ausbildungsplatzsuche unterstützt. In Einzelgesprächen werden die berufliche Interessen und die erworbenen Qualifikationen ermittelt. Zum weiteren Service gehört ein Berufswahltest, ein Bewerbungsmappencheck und eine individuelle Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche.
Ziel des Projektes ist die Besetzung freier Ausbildungsplätze mit passenden Bewerber*innen.

Das Programm „Passgenaue Besetzung – Unterstützung von KMU bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Ihr Ansprechpartner
Erfolg in Deutschland durch Ausbildung
Beratung für Handwerksbetriebe
Durch eine zielgruppengerechte Ansprache von Eltern mit Migrationshintergrund sollen mehr Jugendliche für eine duale Ausbildung gewonnen werden. Das gemeinsame Projekt der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim und der Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Mit derzeit rund 350 Ausbildungsberufen in Industrie, Handel, Dienstleistungen und Handwerk bietet die duale Ausbildung den aktuellen Schulabgänger*innen viel Raum für eine individuelle Berufsauswahl.
Zielsetzung des Projektes „Erfolg in Deutschland durch Ausbildung“ ist es, über gezielte und innovative Ansprache der Eltern mit Migrationshintergrund die Informationen über eine Karriere im dualen System deutlich zu verbessern und damit einen wesentlichen Beitrag zur umfassenden Berufswahlorientierung in der Region Osnabrück- Emsland-Grafschaft Bentheim zu leisten.
Wir bieten
- Intensive Ansprache von migrantischen Bevölkerungsgruppen
- Informationsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu Themen wie duale Ausbildung, Berufsorientierung
- Begleitung von Elternabenden für Eltern mit Migrationshintergrund zu Themen wie duale Ausbildung, Berufsorientierung
- Enge Kooperation mit regionalen Akteuren des Ausbildungsmarktes
- Beratung zur Integration ausländischer Jugendlicher
Die Veranstaltungen und Beratungen sind kostenfrei.
Die duale Ausbildung ist vielfältig, attraktiv und ermöglicht viele weiterführende Karrierewege. Wir wollen gemeinsam darauf aufmerksam machen, dass eine Ausbildung erstrebenswert ist und Eltern darauf stolz sein können, wenn ihre Kinder sich für den dualen Berufsbildungsweg entscheiden.
Mehr Informationen dazu finden Sie in folgenden Sprachen:
KAUSA Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland – DEUTSCH / GERMAN
KAUSA tips for immigrant parents: Vocational training in Germany – ENGLISH / ENGLISCH
KAUSA Anne babalar için rehber: Almanya’da meslek e?itimi – TÜRKÇE / TURKISH / TÜRKISCH
KAUSA Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland – RUSSIAN / RUSSISCH
KAUSA Guía para padres y madres: Formación en Alemania – ESPAÑOL / SPANISH / SPANISCH
KAUSA Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland – CHINESE / CHINESISCH
KAUSA Savjetnik za roditelje: Strukovno obrazovanje u Njema?koj – BOSANSKI – HRVATSKI – SRPSKI / BOSNIAN – CROATIAN – SERBIAN / BOSNISCH – KROATISCH – SERBISCH
KAUSA Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland – ROMANIAN / RUMÄNISCH
KAUSA Poradnik dla rodziców: KsztaIcenie zawodowe w Niemczech – POLSKI /POLISH / POLNISCH
KAUSA manuale per i genitori: La formazione professionale in Germania – ITALIANO / ITALIAN
KAUSA Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland – BULGARIAN / BULGARISCH
KAUSA guia para pais e mães: formação na Alemanha – PORTUGUÊS / PORTUGUESE
KAUSA Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland – GREEK / GRIECHISCH
KAUSA Guide Parents: La formation en Allemagne – FRANÇAIS / FRENCH / FRANZÖSISCH
KAUSA Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland – PERSIAN / PERSISCH
KAUSA Elternratgeber: Ausbildung in Deutschland – ARABIC / ARABISCH
Ihre Ansprechpartnerin
IHAFA – Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber
Zielgruppe sind junge Menschen mit Fluchthintergrund, die schon heute in Deutschland leben sowie Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive bzw. Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge mit vorrangigem Wunsch nach einer Berufsausbildung im Handwerk.
Das Projekt läuft in allen Kammerbezirken Niedersachsens und besteht aus zwei Komponenten, einem teilnehmerunabhängigen Bereich der Beratung, Betreuung und Netzwerkbildung sowie einem teilnehmerspezifischen Bereich der Kompetenzfeststellung und Praktikumsvermittlung der Teilnehmer/innen, mit dem Ziel der Aufnahme einer Ausbildung, Umschulung bzw. Einstiegsqualifizierung in einem handwerklichen Beruf.
Die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung mit speziellen Angeboten helfen, migrationsbedingte Problemlagen wie z.B. Sprachbarrieren, Schwierigkeiten aufgrund kultureller Unterschiede oder administrative und organisatorische Herausforderungen zu überwinden. Durch den persönlichen Kontakt zu Auszubildenden und durch Betriebsbesuche nehmen IHAFA-Berater/-innen frühzeitig Schwierigkeiten im Ausbildungsverhältnis wahr und wirken stabilisierend auf die Situation ein. Ziel ist der erfolgreiche Abschluss von Gesellen- bzw. Abschlussprüfungen.

Gefördert vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitatalisierung

Im Rahmen der Fachkräfteinitiative

Ihre Ansprechpartnerin
BOF – Berufsorientierung für Flüchtlinge
Die BOF ist Teil der Qualifizierungsinitiative „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“.
Die BOF verfolgt das Ziel, junge Flüchtlinge auf eine Ausbildung im Handwerk vorzubereiten und in einen Ausbildungsbetrieb oder in eine weiterführende Maßnahme wie Einstiegsqualifizierung (EQ) zu vermitteln. BOF wird über einen Zeitraum von 13 Wochen durchgeführt. Davon finden neun Wochen in den Werkstätten des BTZ und vier Wochen in Form von Praktika in Handwerksbetrieben statt.
Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit einer vertieften Berufsorientierung in bis zu drei Berufsfeldern. Gleichzeitig werden die berufsbezogenen Sprachkenntnisse verbessert.
Ihre Ansprechpartnerin
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was muss ich beachten, wenn ich einen minderjährigen Auszubildenden einstellen möchte?
Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen bei der Einstellung eines Auszubildunden beachtet werden?
Wie viel Urlaub muss ich Auszubildenden gewähren?
Welche Möglichkeit steht mir zur Verfügung, wenn mein Auszubildender trotz der Betreuung seines/ihres Kindes oder pflegebedürftigen Angehörigen eine Ausbildung absolvieren bzw. fortführen möchte? (Teilzeitausbildung)
… und viele Fragen mehr werden Ihnen hier beantwortet.
Sollten Sie außerdem noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei den Ausbildungsberatern.