Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus

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Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus

Bundesrat stimmt Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus zu

Am 28. Juni 2019 hat der Bundesrat einem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus zugestimmt.

Das Gesetz ist nun vor wenigen Tagen in Kraft getreten. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus sieht vor, dass Investitionen in den Mietwohnungsneubau unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Sonderabschreibung steuerlich gefördert werden sollen. Die Höhe der Sonderabschreibung beträgt im Jahr der Herstellung oder Anschaffung und in den drei darauffolgenden Jahren jeweils 5%, so dass unter Berücksichtigung der regulären AfA in den ersten vier Jahren insgesamt 28% steuerlich abgeschrieben werden können.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung ist,

  • dass der Bauantrag zwischen dem 1. September 2018 und 31. Dezember 2021 gestellt wird oder die Bauanzeige in diesem Zeitraum getätigt wird,
  • die Anschaffungs- und Herstellungskosten 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen und
  • die Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dient.

Soweit die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu einem Betrag von 2.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche förderfähig. Bitte beachten Sie zudem, dass die Sonderabschreibung bereits für Bauvorhaben, für die der Bauantrag nach dem 1. September 2018 gestellt oder die entsprechende Bauanzeige getätigt wurde in Anspruch genommen werden kann. Das späte in Kraft treten des Gesetzes steht dem nicht entgegen, sondern ist allein dem langwierigen Abstimmungsprozess geschuldet.

Als weitere Einschränkung ist vorgesehen, dass der Steuervorteil aus der Sonderabschreibung in drei Veranlagungszeiträumen maximal 200.000 Euro betragen darf.

Die zwischenzeitlich kolportierte Anhebung der Kappungsgrenze der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf 3.500 Euro wird es indes nicht geben. Die Bundesregierung hat nach einigem hin und her letztlich keine darauf gerichtete Protokollerklärung abgegeben.