Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

Verschiedene Würfel mit Bildern und der Aufschrift Fördermittel liegen auf Bargeld
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Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

Energiekosten dauerhaft senken und das Klima schützen

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021. Sie gilt

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

Welche Förderung kommt für Sie in Frage?

Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die Änderungen und Neu­regelungen zum 01.07.2021 sowie zu den Änderungen, die schon ab dem 01.01.2021 gelten. Damit können Sie auch entscheiden, ob Sie noch rechtzeitig eine Förderung nach der bisherigen Regelung beantragen möchten – oder ob Sie warten, bis die neue Regelung gilt.

Weitere Details erhalten Sie hier.