Zuschuss für E-Fahrzeuge und Ladepunkte

Fahrzeug wird mit Strom geladen
paulynn

Zuschuss für E-Fahrzeuge und Ladepunkte

Antrag für Elektro-Pkw, Leicht- und Sonderfahrzeuge auf Förderung bis 31. März 2021

Bis zum 31. März können Handwerksbetriebe für Elektro-Pkw, Leicht- und Sonderfahrzeuge beim Bundesverkehrsministerium einen Antrag auf Förderung stellen. Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge. Die für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur gehört ebenfalls mit zu dem Programm. Unternehmer erhalten einen Zuschuss von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus – 9.000 Euro über das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) – ist zulässig.

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der sich auf Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrausgaben berechnet. Diese werden aus der Differenz der Ausgaben für ein Fahrzeug mit Elektroantrieb und einem Referenzfahrzeug mit konventionellem Antrieb ermittelt. Die Ermittlung dieser Mehrausgaben ist relativ einfach und erfolgt mit Hilfe eines vorgegebenen Excel-Tools.

Geförderte Fahrzeuge müssen zu mindestens 60 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Anträge, bei denen das Laden zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien vorgesehen ist, werden bevorzugt bewilligt.

Die Antragstellung nehmen die Betriebe beim Projektträger Jülich vor. Der Projektträger Jülich beantwortet Fragen zur Antragstellung interessierter Betriebsinhaber per E-Mail unter ptj-evi2-emob@fz-juelich.de sowie telefonisch von Montag bis Freitag, 10 bis 15 Uhr unter Telefon 030 20199-3500.

Fragen und Antworten zum Förderprogramm

Förderaufruf Elektrofahrzeuge und Infrastruktur


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