Was wird aus den IHK- und Handwerksprüfungen?

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Was wird aus den IHK- und Handwerksprüfungen?

Wegen Corona: Späterer Start in den Beruf?

Die Nachricht traf Tausende Auszubildende in der Region unverhofft: Sowohl das Handwerk als auch die Industrie- und Handelskammer haben die Prüfungen aufgrund des Coronavirus aktuell verschoben, Zwischenprüfungen im IHK-Bezirk fallen sogar dieses Frühjahr ganz aus. Was heißt das für Auszubildende und Betriebe?

Alles Pauken umsonst? Das gilt zumindest für all jene, die sich auf eine Zwischenprüfung der Industrie- und Handelskammern vorbereitet haben. Diese sind ersatzlos gestrichen und gelten als bestanden, teilte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag für alle IHK-Bezirke in Deutschland mit. „Zwischenprüfungen dienen in erster Linie dazu, den Auszubildenden und ihren Ausbildern in den Betrieben zur Mitte der Berufsausbildung eine Orientierung über den Leistungsstand zu geben“, erklärt zudem Eckhard Lammers, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim. Die Ergebnisse hätten keine Folgen für den Berufsabschluss: Die Prüfungsleistung fließe nicht in das Endergebnis ein.

Doch was ist mit all jenen, die sich auf ihre Abschluss-, ihre Gesellen- oder Meisterprüfung vorbereitet haben? Für sie wird weiterhin nach Lösungen gesucht, teilten Harald Schlieck, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, und Eckhard Lammers auf Anfrage mit. Beide sind jeweils für die Themen Aus- und Weiterbildung verantwortlich.

Späterer Start ins Berufsleben?

Die Verschiebung der Prüfungen haben sich sowohl Industrie- und Handelskammer als auch das Handwerk nicht leicht gemacht. Harald Schlieck fasst den Grund dafür zusammen:

„Wir haben lange gehadert, ob wir die Prüfungen verschieben, denn dies könnte dazu führen, dass der Berufsstart unserer Azubis hinausgezögert wird.“

Während die IHK direkt zum 16. März bereits alle Prüfungen abgesagt hatte, beschränkte man sich im Handwerk zunächst auf einen Stopp des Aus- und Weiterbildungsbetriebs. Einen Tag später zog man jedoch auch hier nach. „Im Sinne der Sicherheit war es uns nicht anders möglich und die Rückmeldungen, die wir bekommen haben, waren positiv“, so Schlieck. Die Sicherheit der Prüflinge und Prüfer stand auch bei der IHK mit Blick auf die Absage an oberster Stelle.

Doch die Auswirkungen, die diese Verschiebung der Prüfungen auf den weiteren Berufsweg haben könnten, sind nun einmal nicht von der Hand zu weisen. Zum 31. Juli enden die Ausbildungsverhältnisse. Die Aussetzung des Lehr- und Prüfbetriebs bei IHK und Handwerk gilt – wie die Schul- und Kitaschließungen – zunächst bis Mitte April. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen.

Beim Handwerk wird mit diesem Zeitraum schon einmal weitergeplant – denn die Zeit drängt. Schlieck:

„Wir haben derzeit abgesagte Prüfungen auf den Zeitraum nach Ostern terminiert und auch schon dazu eingeladen – in der Hoffnung, dass wir die Termine halten können. Sonst müssen die Prüfungen noch einmal verschoben werden. Die Zeitspanne, die uns gerade für die Gesellenprüfungen zur Verfügung steht, ist jedoch knapp und die Kapazitäten an Räumen und Prüfern begrenzt.“

Man werde alles versuchen, damit keine Lücken in den Lebensläufen der Auszubildenden entstehen, versicherte Schlieck. Denn – so der aktuelle Stand – sofern kein anderes Datum vereinbart ist, enden die Ausbildungsverhältnisse weiterhin zum 31. Juli, bestätigte auch Eckhard Lammers. Die IHK-Organisation sei derzeit bundesweit in intensiver Abstimmung, um rasch eine Lösung für die Nachholung der jetzt verschobenen Prüfungen anbieten zu können.

„Wir sind sehr zuversichtlich, dass es ein Verfahren geben wird, das den Interessen der Auszubildenden und der Betriebe gut Rechnung trägt.“

Kein Kurzarbeitergeld für Azubis

Bis dahin können Betriebe und Azubis nur abwarten. Nachdem die Berufsschulen zurzeit geschlossen sind, sind die Auszubildenden zurück in den Firmen. Muss der Betrieb aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeit anmelden, könnten sie zu einer zusätzlichen – auch finanziellen – Belastung werden. „Auszubildenden gegenüber kann in der Regel keine Kurzarbeit angeordnet werden. Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten“, heißt es dazu in einem Frage-Antwort, das die IHK zu diesem Thema vorbereitet hat.

Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, könne Kurzarbeit auch für Auszubildende in Frage kommen. Für sie gilt dann allerdings: Ihre Ausbildungsvergütung muss der Arbeitgeber in voller Höhe für sechs Wochen weiter auszahlen. Zuzahlungen aufgrund der Kurzarbeit erhält das Unternehmen nicht.

Eine Gefahr für Ausbildungsverhältnisse sieht Eckhard Lammers derzeit nicht – auch nicht durch eine drohende Insolvenz. Das sei noch kein Kündigungsgrund, betont der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer.

„Auch wenn ein in Schwierigkeiten geratener Betrieb von einem Dritten übernommen wird, bleibt das Ausbildungsverhältnis bestehen. Erst wenn der Betrieb gänzlich stillgelegt und die Geschäftstätigkeit vollständig eingestellt wird, kann das Ausbildungsverhältnis gekündigt werden.“

Es sei dann Aufgabe der IHK, die Auszubildenden in andere Betriebe zu vermitteln. „Damit haben wir langjährige Erfahrung und erzielen regelmäßig gute Erfolge“, betont Lammers.

Nina Kallmeier: Was wird aus den IHK- und Handwerksprüfungen?, NOZ, 22.03.2020