Update: Abwicklung von Aufträgen im Ausland

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Update: Abwicklung von Aufträgen im Ausland

Grenzöffnungen der EU-Länder ab 15. Juni

Zum 15. Juni sollen die Grenzen zu den EU-Ländern wieder geöffnet werden, Ende des Monats soll im gesamten Schengenraum wieder volle Reisefreiheit herrschen.

Update der aktuellen Corona-Beschränkungen in unseren Nachbarstaaten

Für Aufträge in der Schweiz gilt

Seit Montag, 8. Juni, werden alle Entsendemeldungen von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum wieder nach den üblichen Vorschriften bearbeitet.

Bis zum 14. Juni dürfen aber nach wie vor nur Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel, einer Grenzgängerbewilligung oder einer Meldebestätigung für einen bewilligungsfreien Aufenthalt bis 90 Tage einreisen. Das Meldeverfahren muss daher in den nächsten Tagen auch noch für Tätigkeiten, die unter normalen Umständen gar nicht oder zumindest nicht für die ersten acht Tage im Kalenderjahr meldepflichtig wären, angewandt werden. Dies gilt beispielsweise für Kundengespräche zur Planung von Projekten, Maßarbeiten, die Tätigkeit von Fotografen usw.

Ab dem 15. Juni werden die üblichen Regeln der Personenfreizügigkeit wieder anwendbar sein. Ab diesem Datum werden keine Einschränkungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus mehr bestehen.

Änderungen für Dienstleistungen in Frankreich

Die Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Fahrt von über 100 km (Déclaration de déplacement en dehors de son département et à plus de 100 km de sa résidence) wurde ersatzlos abgeschafft.

Auf der Internetseite https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage, auf der man die bei der Einreise nach Frankreich zu verwendenden Formulare findet, wurde vor einigen Tagen eine neue Bescheinigung ins Netz gestellt, die „Attestation franco-allemande unique de franchissement de la frontière franco-allemande“ (in einer französischen und einer deutschen Version). Dieses Formular gilt nur für Grenzbewohner, die in den Departementen Bas-Rhin, Haut-Rhin, Moselle und den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz oder Saarland wohnen. Da der Text unter der Überschrift „Travailleurs détachés – Modalités d’entrée en France et documents justificatifs“ (Entsandte Mitarbeiter – Einreisemodalitäten nach Frankreich und Legitimationsdokumente) jedoch nach wie vor ohne Unterscheidung zwischen Bewohnern aus den Grenzregionen und dem restlichen Ausland die allgemeine Einreisebescheinigung „Attestation de déplacement international“ als mitzuführendes Dokument aufführt, gilt unsere Empfehlung, vorsichtshalber beide Bescheinigungen mitzunehmen.

Wann genau Frankreich seine Binnengrenzen öffnen wird, ist noch nicht klar.

Änderungen für Dienstleistungen in weiteren Ländern

Auch Tschechien hat die Grenzen wieder geöffnet. Damit dürfen nun grenzüberschreitende Berufspendler, Geschäftsreisende sowie Touristen aus Deutschland nach Tschechien einreisen, ohne dass sie bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen oder in Quarantäne gehen müssen.

Für Auftragsabwicklungen im Vereinigten Königreich gilt seit Freitag, 8. Juni, eine zweiwöchige Quarantänepflicht. Ausnahmen gibt es u. a. für Unternehmen, die dringende Wartungs-, Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen müssen. 

Auch Polen schafft die Grenzkontrollen zum 13.06.20 für EU-Mitgliedsstaaten ab.  Ab dem kommenden Samstag werden Grenzkontrollen – wie auch vor der Corona-Krise – nur noch stichprobenhaft durchgeführt. Mit der Öffnung der polnischen Binnengrenze wird auch die Quarantänepflicht aufgehoben. Alle Reisenden aus dem EU-Ausland haben dann das Recht auf uneingeschränkte Einreise, Ausreise und Durchreise durch Polen.

Ausführliche Infos zu aktuellen Einreiseregelungen in weitere Länder erhalten Sie bei der Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer.


Außenwirtschaftsberaterin

Telefon 0541 6929-940
h.leyer@hwk-osnabrueck.de