Umtausch von älteren Führerscheinen

Ausschnitt Führerschein
A_Bruno

Umtausch von älteren Führerscheinen

Besitz und Übergangsregelungen

In den nächsten Jahren besteht laut EU-Vorgaben die Pflicht zum Umtausch von älteren Führerscheinen (Fahrerlaubnissen). Einige Besonderheiten mit Relevanz für das Handwerk hinsichtlich der Umschreibung der alten Klasse 3 sind dabei zu beachten. Grundsätzlich gelten je nach Geburtsjahr und Zeitpunkts des Führerscheinerwerbs unterschiedliche Umtauschfristen.

Als erstes enden die Fristen für Führerscheine, die für Personen mit Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958 bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden. Diese müssen bis spätestens zum 19.01.2022 umgetauscht werden.

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