„Export Certificate“

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Umsatzsteuer – BMF zu Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen durch sogen. „Export Certificate“

Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass das sogen. „Export Certificate“ eines ausländischen Softwareherstellers von der Finanzverwaltung nicht pauschal als Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen anerkannt wird.

Die von einer ausländischen Firma beworbene Softwarelösung (sogen. „Export Certificate“) zur Erstellung von Gelangensbestätigungen als Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG, § 6a UStG wurde – anders als von der Firma in ihren Produktinformationen dargestellt – nicht in Abstimmung mit der deutschen Finanzverwaltung entwickelt und evaluiert.

Es muss daher im Einzelfall geprüft werden, ob das „Export Certificate“ als Nachweis i. S. d. § 17a UStDV anzusehen ist. Das gilt auch für alle anderen Gelangensbestätigungen.