Steuerliche F&E-Förderung für innovative Betriebe

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Steuerliche F&E-Förderung für innovative Betriebe

Forschungszulagengesetz seit Januar 2020 in Kraft

Seit Beginn dieses Jahres begünstigt der Bund innovative Unternehmen steuerlich. Diese können Personalausgaben für Forschung und Entwicklung rückwirkend steuerlich geltend machen. Begünstigt sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung.

„Wir hoffen sehr, dass auch Handwerksbetriebe von der Förderung profitieren können“, erklärt Dr. Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen. Innovative Handwerksbetriebe sollten sich im Zweifel genau informieren.

Die wesentlichen Punkte des Forschungszulagengesetzes in Kürze:

  • Antragsberechtigt sind alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe.
  • Dabei werden die Personalausgaben bis zu 2 Mio. Euro pro Jahr, die auf den Bereich Forschung und Entwicklung entfallen, mit einem Satz von 25 Prozent gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt 500.000 Euro pro Unternehmen und Jahr.
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmen und Mitunternehmern / Personengesellschaften sind mit 40 Euro pro Stunde förderfähig, jedoch nur als De-Minimes-Beihilfe. Es greift insoweit die 200.000 Euro Grenze für alle De-Minimes-Beihilfen innerhalb von drei Jahren.
  • Auftragsforschung ist beim Auftraggeber mit 60 Prozent des Auftragswertes förderfähig, soweit die Auftragnehmer im EU/EWR-Gebiet ansässig sind.
  • Die Förderung erfolgt in Form einer Anrechnung auf die Steuerschuld.
  • Beantragt wird die Forschungszulage beim Finanzamt. Die Förderfähigkeit prüft hingegen eine externe Zertifizierungsstelle.
  • Die steuerliche Forschungsförderung soll die bewährten direkten Förderprogramme ergänzen. Eine Doppelförderung wird ausgeschlossen.

Detaillierte Informationen sowie den Gesetzestext finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen, www.bundesfinanzministerium.de.

Für eine Beratung, ob für Handwerksbetriebe im Einzelfall die Inanspruchnahme der steuerlichen F&E-Förderung oder eine Projektförderung vorteilhafter ist, stehen die Innovationsberaterinnen und -berater der Handwerkskammer zur Verfügung. „Wir setzen darauf, dass positive Förderprogramme, wie die erfolgreiche Innovationsförderung für KMU und Handwerk, weiter fortgeführt werden. „Politisch“ wurde uns dieses von verschiedener Seite versichert“, betont Sander.


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