Neuer Antragsweg für den Zuschuss „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“

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Neuer Antragsweg für den Zuschuss „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“

Hilfeleistungen des Landes Niedersachsen

Die angekündigten Förderprogramme zu den Soforthilfen des Landes Niedersachsen sind bei der NBank beantragbar.

Bitte beachten Sie, dass die Server der NBank derzeit stark überlastet sind und die Seite deshalb nicht durchgängig erreichbar ist. Daher gibt es eine weitere Möglichkeit die Soforthilfen des Landes Niedersachsen zu beantragen.

Ab sofort können Sie den Antrag auf „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ sowie das Formular „De-minimis-Erklärung Soforthilfe“ hier elektronisch laden und per E-Mail an die NBank senden.

Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Laden Sie sich den Antrag und das Formular „De-minimis-Soforthilfe“ herunter und speichern Sie diese auf Ihrem PC. Bitte achten Sie darauf, die Dokumente als Datei in Ihrem Acrobat Reader zu öffnen und nicht in Ihrem Webbrowser!
  2. Füllen Sie den Antrag und das Formular „De-minimis-Soforthilfe“ sorgfältig elektronisch am PC aus.
  3. Senden Sie den Antrag, die De-minimis-Erklärung und den geeigneten Nachweis der Unternehmung an antrag@soforthilfe.nbank.de.

Produktinformation Niedersachsen-Soforthilfe Corona
Leitfaden zur Antragstellung Niedersachsen-Soforthilfe Corona
De-minimis-Erklärung-Soforthilfen
Antragsformular Niedersachsen-Soforthilfe Corona

Falls Sie Fragen dazu haben sollten, wenden Sie dich bitte an die Betriebsberater der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim.

Niedersachsen-Soforthilfe Corona für Kleinunternehmen und Soloselbstständige – Liquiditätskredit (bis 20.000 €)

Zuschuss des Landes für Soloselbstständige und Kleinunternehmen, mit bis zu 49 Beschäftigten. Es wird ein Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Niedersachsen-Liquiditätskredit für kleine und mittlere Unternehmen – Liquiditätskredit (bis 50.000 €)

Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.

Liquiditätskredit (ab 50.000 €)

Ebenfalls in Vorbereitung ist die Auflage eines größeren Liquiditätskredits (über 50.000 Euro), der voraussichtlich Mitte bis Ende April bereitgestellt werden kann. Auch hier soll die Bewilligung ohne Einschaltung einer Hausbank erfolgen. In beiden Fällen müssen noch die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Zuschüsse zur Liquiditätssicherung für Kleinstunternehmen

Für in Not geratene Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz) soll zudem ein sechsmonatiges Landesprogramm in Form einer Zuschussförderung mit einem Volumen von voraussichtlich 100 Millionen Euro aufgelegt werden.

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