Neue Corona Verordnung

Informationen der Handwerkskammer zum Coronavirus
Robert Kneschke

Neue Corona Verordnung

+++Lockdown ab dem 16.12.2020+++Schließung der Friseure+++Neue Regelungen zunächst bis 10.1.2021+++

Vor dem Hintergrund eines erneut steigenden Infektionsgeschehens in Deutschland haben Bundesregierung und Bundesländer weitere Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung vereinbart.

Auf Basis des Bund-Länder-Beschlusses vom 13.12.2020 ist die Niedersächsische Corona-Verordnung entsprechend angepasst worden. Die aktualisierte Fassung tritt am 16. Dezember 2020 in Kraft.

Was gilt für das Handwerk?

Betriebe der körpernahen Dienstleistungen müssen ab dem 16.12.2020 schließen, dies gilt neben den Kosmetiksalons nun auch für die Friseurbetriebe. Ausnahmen davon gelten für Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen wie Praxen für Podologie oder Fußpflege, Betriebe des Orthopädieschuhmacher-Handwerks und des Handwerks der Orthopädietechnik.

Der Einzelhandel muss schließen. Weiterhin geöffnet bleiben die Geschäfte für die Versorgung mit Lebensmitteln oder mit Gütern bzw. Dienstleistungen des täglichen Bedarfs. Dazu zählen unter anderem:

  • Lebensmittelhandel
  • Sanitätshäuser
  • Optiker*innen
  • Hörgeräteakustiker*innen
  • Kfz- oder Fahrrad-Werkstätten sowie Reparaturwerkstätten für Elektronikgeräte
  • Reinigungen und Waschsalons

Außerdem dürfen Großhandel und Baumärkte weiterhin für gewerbliche Kund*innen öffnen.

Lieferdienste oder kontaktlose Übergaben außerhalb der Geschäftsräume unter Einhaltung der Abstandsregeln sind möglich.

Unverändert gilt, dass Restaurants und andere gastronomische Angebote wie Imbisse und Cafés schließen müssen. Der Außer-Haus-Verkauf ist ebenso wie Lieferangebote weiter zulässig.

Für die konkrete Auslegung der niedersächsischen Landesverordnung vor Ort sind die Ordnungsbehörden der kommunalen Gebietskörperschaften zuständig. Für unseren Kammerbezirk sind dies:

Landkreis Grafschaft Bentheim

Landkreis Emsland

Landkreis Osnabrück

Stadt Osnabrück