Nationale Risikoanalyse

Nationale Risikoanalyse
Bundesfinanzministerium

Nationale Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Güterhändler sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 16 GwG). Im GwG wird klar definiert, welche Unternehmen zur Gruppe der Güterhändler gehören. Danach ist jede Person, welche gewerblich Güter veräußert, Güterhändler. Ein Risikomanagement ist von dieser Verpflichtetengruppe nur einzurichten, soweit mindestens 10.000 Euro bar entgegengenommen oder ausgezahlt werden. Bereits die erste Barzahlung in der genannten Höhe löst die Verpflichtung zu einem
Risikomanagement aus. Im Rahmen der Nationalen Risikoanalyse wurde das Geldwäscherisiko für den Güterhandel mit mittelhoch bewertet.

Im Dezember 2017 startete Deutschland seine erste Nationale Risikoanalyse im Bereich „Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“. An der Nationalen Risikoanalyse waren unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen 35 Behörden aus Bund und Ländern beteiligt. Die Analyse dient dazu, bestehende sowie zukünftige Risiken beim Bekämpfen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland zu erkennen und diese zu mindern. Das Risikobewusstsein soll bei allen Akteuren, im öffentlichen wie im privatwirtschaftlichen Bereich, weiter geschärft und der Informationsaustausch weiter intensiviert werden.

Als größte Risikofelder im Bereich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wurden in der Nationalen Risikoanalyse bewertet: anonyme Transaktionsmöglichkeiten, der Immobiliensektor, der Bankensektor (insbesondere im Rahmen des Korrespondenzbankgeschäfts und der internationalen Geldwäsche), grenzüberschreitende Aktivitäten und das Finanztransfergeschäft wegen der hohen Bargeldintensität. Die Ergebnisse dieser Nationalen Risikoanalyse müssen zukünftig von den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 GwG beim Erstellen ihrer eigenen Risikoanalyse berücksichtigt werden. Sie werden ebenso im Rahmen der Gesetzgebung berücksichtigt.

Die NRA ist unter folgendem Link veröffentlicht: www.nationale-risikoanalyse.de