Möglichkeit der Stundung von HWK-Beiträgen

Hand hält Stempel mit der Aufschrift Stundung
studio v-zwoelf

Möglichkeit der Stundung von HWK-Beiträgen    

Übergangsweise Entlastung unserer betroffenen Mitglieder

Sehr geehrte Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber,

die Corona-Pandemie und die getroffenen Maßnahmen zu deren Eindämmung führen bei einer Vielzahl unserer Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim zu einer angespannten Wirtschaftssituation. Aufgrund dieser besonderen Lage besteht hier die Möglichkeit zur übergangsweisen Entlastung unserer betroffenen Mitglieder in Form einer Stundung der Beiträge.

Sofern Ihr Handwerksbetrieb aus wirtschaftlichen Gründen Beiträge aktuell nicht begleichen kann, haben Sie die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag auf Stundung zu stellen. 

Die Handwerkskammer kann gemäß § 10 Nr. 1 der Beitragsordnung einem solchen Antrag dann stattgeben, wenn eine erhebliche Härte vorliegt. Im Interesse der anderen Beitragszahler*innen muss jedoch in Aussicht stehen, dass der Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich gezahlt werden kann. Eine erhebliche Härte liegt u.a. vor, wenn ein Betrieb aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse, die nicht von ihm zu vertreten sind, vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist oder im Fall der sofortigen Einziehung in diese geraten würde. Ist Ihr Betrieb betroffen, übermitteln Sie uns einen begründeten Antrag. Gern stehen wir Ihnen in diesem Zusammenhang beratend zur Verfügung.

Frau Karin von den Benken
Tel.:     0541/ 6929–331
k.vondenbenken@hwk-osnabrueck.de

Frau Kerstin Rosebrock
Tel.:     0541/ 6929–320
k.rosebrock@hwk-osnabrueck.de

Frau Ingrid Kirchhoff
Tel.:     0541/ 6929–122
i.kirchhoff@hwk-osnabrueck.de

Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass wir zur Finanzierung unseres umfangreichen Leistungsportfolios auch auf Ihre Beiträge angewiesen sind, denn gerade in diesen Pandemiezeiten ist ein umfangreiches Beratungs- und  Dienstleistungsangebot für unsere Betriebe unerlässlich. Auch die vielfältigen Aus- sowie Weiterbildungsangebote für Lehrlinge, Gesellen*innen und Meister*innen sowie das gesamte Prüfungswesen unter Corona-Hygienebedingungen stellt die Handwerkskammer vor enorme Herausforderungen.

Sehr geehrte Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, lassen Sie uns in diesen schwierigen Zeiten gemeinsam daran arbeiten, diese große Krise zu meistern und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir auch nach der Bewältigung der durch das Corona-Virus entstandenen Probleme weiterhin für ein starkes Handwerk der Region, für die „Wirtschaftsmacht von Nebenan“ arbeiten!

Mit freundlichen Grüßen

Präsident Reiner Möhle und Hauptgeschäftsführer Sven Ruschhaupt