KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

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KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Antragstellung ab sofort möglich

Zu allen bereits bestehenden Zuschuss- und Förderprogrammen wird ein weiteres KfW-Programm (sog. Schnellkreditprogramm) aufgelegt, das frühestens ab Ende dieser Woche ausgezahlt werden kann. Das Schnellkreditprogramm richtet sich an Unternehmen mit mehr als zehn und bis maximal 50 Beschäftigte, die bis zu drei Monatsumsätze aber höchstens 500.000 Euro als Darlehen beantragen können. Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten können maximal 800.000 Euro Darlehensmittel beantragen. Um eine aufwendige Kreditprüfung bei den Hausbanken umgehen zu können, die sich bisher als Flaschenhals erwiesen hat, wird der Schnellkredit mit einer 100prozentigen Haftungsfreistellung versehen. Auch auf eine Hereinnahme von Sicherheiten können die Hausbanken verzichten.

Die Hausbanken müssen keine Bewertung über die weitere Entwicklung des antragstellenden Unternehmens vornehmen, sondern lediglich die Einhaltung vergangenheitsbezogener Kriterien überprüfen, mit denen Betriebe ihre Antragsberechtigung nachweisen.  So müssen Betriebe mindestens seit 01.01.2019 am Markt tätig sein und Umsätze generiert haben. Sie müssen ferner bescheinigen, über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse zu verfügen, und sie dürfen zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.

Dieses Mehr an Schnelligkeit gegenüber dem bisherigen KfW-Corona-Förderinstrumentarium macht sich in einem höheren Zinssatz bemerkbar (3 % p.a.). Allerdings ist der Schnellkredit auch auf eine längere Laufzeit (10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Anlaufjahren) angelegt. Außerdem soll die Möglichkeit bestehen, noch während der Darlehenslaufzeit des Schnellkredites diesen dann in einen KfW-Kredit mit niedrigeren Zinssätzen (z.B. KfW-Unternehmerkredit) umzuwandeln, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Umgedreht ist dies nicht möglich. Wer aktuell also schon ein KfW-Darlehen mit 90% Haftungsfreistellung in Anspruch genommen hat, kann diesen nicht in einen Kredit mit 100% Haftungsfreistellung umwandeln.

Zusätzlich wurden auch Verbesserungen in den bestehenden Kredit-Programmen für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern angekündigt. So sollen auch diese Programme mit einer verlängerten Laufzeit (10 Jahre) ausgestattet werden. Auf die Erstellung einer Fortführungsprognose sollen die Hausbanken künftig verzichten können. Und zusätzlich werden Regelungen angestrebt, durch die Hausbanken in die Lage versetzt werden, weniger Sicherheiten in die Bücher nehmen zu müssen.

Sowohl die avisierten Konditionsanpassungen für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern als auch die Konditionen im heute vorgestellten Schnellkredit sind wichtig für die Betriebe des Handwerks und werden ausdrücklich begrüßt. Auch der Hinweis von BM Altmaier in der entsprechenden Pressekonferenz, den Schutzschirm an künftige Entwicklungen anpassen zu wollen, ist ein wichtiges Signal.

Notwendig bleibt im Hinblick auf die Sicherstellung der Mittelstandsfinanzierung aber auch, dass auch die Bürgschaftsbanken ihre einschlägigen Angebote – die ja für die unterschiedlichsten Finanzierungsmodelle bis hin zum Leasing genutzt werden können – nun zügig gleichfalls auf einer hundertprozentigen Staatsgarantie ausbauen können. Hier stehen gerade auch die Bundesländer als Rückbürgen in der Pflicht.

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