Handwerkskammer schließt Bildungszentrum

Aufschrift "wegen Coronavirus geschlossen"
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Handwerkskammer schließt Bildungszentrum

Alle Lehrgänge müssen aufgrund der geltenden Bestimmungen der Corona-Notbremse ausfallen. Das Osnabrücker Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer wird daher ab dem 26. April 2021 geschlossen. 

Für handwerkliche Berufsbildungszentren relevant ist die im Gesetzgebungsverfahren geänderte Vorgabe, dass nun bereits ab einer regionalen Inzidenz von 165 sämtlicher Präsenzunterricht untersagt wird. Das Wirksamwerden der „Bundes-Notbremse“ wird ungeachtet vielfacher Kritik auch seitens des Handwerks weiterhin einzig an dieser Inzidenz im betreffenden Landkreis bzw. Stadt gebunden. In Osnabrück ist der Schwellenwert aktuell überschritten.

„Das bedeutet eine Schließung unseres Berufsbildungs- und Technologiezentrums in Osnabrück“, erklärt Kammerchef Sven Ruschhaupt. Betroffen von dieser Maßnahme sind rund 1.000 Teilnehmer*innen von Meisterkursen, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Ausbildungslehrgängen.

„Laut Gesetzeslage sind wir zu dieser Schließung verpflichtet und können erst wieder den Schulungs- und Lehrgangsbetrieb aufnehmen, wenn die Inzidenzzahlen mehrere Tage in Folge unter der Marke von 165 bleiben. Da es unmöglich ist, den Bildungsbetrieb so kurzfristig hoch- oder runterzufahren, haben wir uns dazu entschieden zunächst für den Zeitraum vom 26.4.2021 bis einschließlich 24.5.2021 den Präsenzunterricht zu stoppen. Am 17.5.2021 werden wir die dann aktuelle Situation bewerten und entsprechende Entscheidungen hinsichtlich einer Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs in Präsenz treffen.“, erklärt Ruschhaupt. Die in diesem Zeitraum geplanten Gesellenprüfungen (Zwischen- und Abschlussprüfungen) sowie Meisterabschlussprüfungen und auch Fortbildungsprüfungen finden statt. Jede zu prüfende Person soll zum Termin der Prüfung eine Bescheinigung bzw. eine Selbstauskunft zur negativen Testung vorlegen. Vorbereitender Unterricht wird nicht in Präsenz sondern – sofern es möglich ist – virtuell durchgeführt. Die Teilnehmer erhalten gesonderte Informationen. 

Der Kammerchef betont, dass für alle Beteiligten entsprechende Regelungen erarbeitet werden, bittet jedoch um Verständnis, dass sich je nach Länge der Schließungsmaßnahme die Situation für alle Betroffenen ebenfalls ändert. „Wir werden über unsere Homepage sowie über die sozialen und lokalen Medien entsprechende Informationen veröffentlichen, wann wir wieder öffnen und anschließend weitere Vorgehensweisen bezüglich des Lehrgangs- und Prüfungswesens bekanntgeben.“