Förderung für Handwerksbetriebe im ländlichen Raum

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Handwerksbetriebe im ländlichen Raum können Fördermöglichkeiten nutzen

Antragsstellung bis zum 15.09.2018 erforderlich

Am 1.1.2017 trat die überarbeitete Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (kurz: ZILE Richtlinie) in Kraft. Mit der Überarbeitung wurden erstmalig auch Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung im ländlichen Raum durch Kleinstunternehmen der Grundversorgung in die Förderung aufgenommen. „Die Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung und die Förderung der dörflichen Gemeinschaft durch Kleinstunternehmen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Attraktivität von Dörfern“, betont Detlef Bade, Vorsitzender des Ausschusses Wirtschaft, Umwelt und Soziales der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN).

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse für investive Maßnahmen gewährt. Bedingung für die Förderung ist unter anderem, dass der Betrieb der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung dient. Grundversorgung ist laut Definition die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs. „Der Begriff Grundversorgung sollte aus unserer Sicht weit ausgelegt werden“, erklärt Dr. Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der LHN. „So ist beispielsweise der Dorfbäcker zur Versorgung mit Grundnahrungsmitteln vor Ort von großer Bedeutung. Die schnelle Verfügbarkeit eines Installateur- und Heizungsbauers ist in kalten Jahreszeiten unverzichtbar!“

Bisher ist das Interesse des Handwerks am Förderprogramm eher verhalten. Dies liegt vermutlich an der Tatsache, dass Handwerksbetriebe geeignete Fördermöglichkeiten nicht unter der Rubrik „Landwirtschaft & Entwicklung ländlicher Raum“ der vorhandenen Förderdatenbanken vermuten. Nur wer konkret nach Auskünften zur Maßnahme „Kleinstbetriebe der Grundversorgung“ sucht, wird fündig.

Um den Handwerksbetrieben in Niedersachsen zum nächsten Stichtag (15.09.2018) die Suche nach Informationen zu erleichtern, wurde ein Merkblatt entwickelt, welches alle wichtigen Förderkriterien und Ansprechpartner enthält. Sander empfiehlt den Handwerksbetrieben bei anstehenden Investitionen unbedingt eine mögliche Förderung zu prüfen. „Es wäre schade, wenn Handwerker auf Grund fehlender Informationen das Programm nicht nutzen“, ergänzt Sander.

Das Merkblatt finden Sie hier.

Der nächste Stichtag für die Antragsstellung ist der 15.09.2018.