Härtefallhilfen in Niedersachsen gestartet

Corona Finanzhilfen
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Härtefallhilfen in Niedersachsen gestartet

Beantragung durch Unternehmen, bei denen bestehende Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen

Seit dem 18. Mai 2021 können in Niedersachsen für von der Corona-Pandemie betroffene Betriebe Härtefallhilfen beantragen. Dieses Angebot ist ein gemeinsames Programm vom Bund und Land Niedersachsen. Eine Antragstellung erfolgt über einen prüfenden Dritten über das zentrale Portal www.haertefallhilfen.de.

Wer kann die Härtefallhilfen beantragen?

Unternehmen und Soloselbständige im Haupterwerb (incl. Freiberuflicher Tätigkeiten), die

  • Eine besondere Härte durch die Covid-19 Pandemie erleiden und
  • Für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 nicht antragsberechtigt für die bisherigen Coronahilfen waren (Überbrückungshilfe II + III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe)

Höhe der Unterstützung

  • Es werden Hilfen zwischen 5.000 EUR und 100.000 EUR auf Basis nachgewiesener Fixkosten gewährt. Die Fixkosten entsprechen dabei den bisherigen Regularien in der Überbrückungshilfe III.
  • In Ausnahmefällen, bei besonderem landespolitischen Interesse, können auch höhere Beträge im Rahmen der beihilferechtlichen Vorschriften gewährt werden.

Was müssen Sie nachweisen?

Die pandemiebedingte Härte ist anhand der folgenden Merkmale nachzuweisen:

  • Umsatzrückgang gegenüber der Vor-Corona Zeit
  • Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Ggf. besondere regionale Merkmale
  • Ggf. Belege für Neugründung
  • Es sind laufende betriebliche Fixkosten nachzuweisen (analog zur Überbrückungshilfe III)

Die Anträge sind über den prüfenden Dritten, das sind Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen und Rechtsanwält*innen, unter dem Portal www.hartefallhilfen.de zu stellen. Dort sind neben der Förderrichtlinie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen hinterlegt. Die Anträge selbst können zunächst bis zum 31.12.2021 gestellt werden.

Für Fragen oder eine Beratung zu den Härtefallhilfen stehen Ihnen auch die Betriebsberater der Handwerkskammer zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund auslegungsbedürftiger Regularien („besondere Härte“) keine abschließende Antwort geben können, ob für Ihren Betrieb ein Anspruch auf Härtefallhilfen besteht oder nicht. Jedoch können wir Sie gerne bei den weiteren notwendigen Voraussetzungen für diesen Antrag beraten.


Betriebsberater, Demographieberater

Telefon 0541 6929-970
a.strehl@hwk-osnabrueck.de