Grenzlockerungen

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Grenzlockerungen

Auswirkungen auf Aufträge im Ausland und Mitarbeiterentsendungen

Deutschland und die Nachbarländer planen schrittweise eine Öffnung der Grenzen. Mit der Schweiz, Frankreich und Österreich wurden Grenzkontrollen, die am 16. Mai hätten auslaufen sollen, in Absprache bis zum 15. Juni verlängert. An diesen Grenzen soll jedoch bereits ab Samstag, 16. Mai, nur noch stichprobenartig kontrolliert werden.

An den deutschen Grenzen sind erste Lockerungen ab Samstag vorgesehen. Hier gilt: Keine Quarantäne mehr für Einreisende aus den Nachbarländern.
Zuvor galt für Einreisende eine von den Bundesländern angeordnete 14-tägige Quarantäne für jeden, der nach Deutschland einreist bzw. zurückreist. Diese soll künftig nur noch für diejenigen gelten, die sich zuvor in Drittstaaten aufgehalten haben. Die Entscheidung über die Quarantäne ist jedoch Ländersache und wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

Die geplanten Lockerungen bedeuten jedoch nicht automatisch, dass deutsche Handwerksbetriebe wieder uneingeschränkt Arbeiten in den Nachbarländern verrichten dürfen.

Frankreich hält die Einschränkungen an den Grenzen zu den Nachbarländern aufrecht, was bedeutet, dass Grenzpendler die Grenze passieren dürfen, nicht jedoch deutsche Handwerksunternehmen mit ihren entsendeten Mitarbeitern. Selbst bei einem erfolgreichen Grenzübertritt nach Frankreich können auf einer Baustelle im Falle von Kontrollen Bußgelder verhängt werden.

Die Schweiz bearbeitet nun wieder Entsendemeldungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen, sofern die Arbeiten sich auf einen Vertrag beziehen, der vor dem 25. März abgeschlossen wurde. Weitere Schritte sind für den 8. Juni geplant.

Wir halten Sie auf dem Laufenden hinsichtlich der weiteren Entwicklungen. Sollten Sie noch Fragen – auch zu anderen Ländern – haben, rufen Sie uns an!


Außenwirtschaftsberaterin

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