- Sie gestalten und kontrollieren kaufmännische Prozesse
- Sie entwickeln und koordinieren die Marketingstrategien
- Sie regeln und überwachen Steuerrechts- und Arbeitsrechtsvorgänge
- Kfm. Fachwirte stehen für Qualität: Sie befähigen sich u.a. zur*zum kompetenten Ansprechpartner*in in Sachen Personalmanagement und Ausbildung

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Geprüfte*r Kaufmännische*r Fachwirt*in (HwO)
Bachelor Professional für kfm. Management nach der Handwerksordnung – der „Meistertitel“ für Kaufleute im Handwerk
Führungskräfte sind begehrt! Dieser Studiengang zertifiziert Sie zur*zum
Geprüften Kaufmännischen Fachwirt*in (HwO) / Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung.
Dieser zukunftsweisende Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 zugeordnet.
Info-Veranstaltung „Gepr. Kaufmännische*r Fachwirt*in (HwO)“
Freitag, 30. April 2021 um 16 Uhr im BTZ Osnabrück der Handwerkskammer
(Bramscher Straße 134 – 136, 49088 Osnabrück)
Hier werden Ihnen unsere Dozent*innen einen Einblick in Führungstätigkeiten von Betrieben sowie den Aufbau und Ablauf dieses erfolgversprechenden Studiengangs verschaffen. Im Anschluss an die Info-Veranstaltung haben Sie in lockerer Runde noch Gelegenheit für Gespräche mit den Dozent*innen und können sich über die Fördermöglichkeiten informieren.

Ihre Ziele
Ihre Vorteile
- Sie lernen, was man als Führungskraft wissen muss: Keine akademische Theorie sondern Wissen für die Praxis!
- Sie erweitern Ihre kaufmännischen Fachkenntnisse und können aktiv zum Unternehmenserfolg beitragen
- Als Kfm. Fachwirt*in befinden Sie sich auf Augenhöhe mit der Qualifikation „Meister“ oder „Bachelor“ – außerdem ist dieser Abschluss bundesweit anerkannt
- Der Abschluss ist offen für alle Berufe – innerhalb und außerhalb des Handwerks
- Mit der*dem Kfm. Fachwirt*in eröffnen Sie sich weitere Bildungsoptionen: Sie werden zur Premiumfortbildung zur*zum „Geprüfte*n Betriebswirt*in (HwO)“ zugelassen und erreichen den höchsten Qualifikationsabschluss im Handwerk – Ihr Vorteil: Sie sind dann vom Prüfungsteil „Personalmanagement“ befreit
Die Inhalte
Handlungsorientierter Unterricht verknüpft mit konkreten betrieblichen Situationsaufgaben vermittelt Ihnen die bestmögliche Anwendbarkeit des Gelernten in der beruflichen Praxis.
Handlungsfeld AdA, Ausbildung der Ausbilder (AEVO)
Ausbildung planen, vorbereiten, durchführen und abschließen.
Handlungsfeld 1, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern
Basiswissen VWL, Unternehmensziele bewerten und unterstützen
Handlungsfeld 2, Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten
Marketingziele ausarbeiten und begründen, Marketingstrategien und -konzepte entwickeln und umsetzen
Handlungsfeld 3, Rechnungswesen und Controlling
Betriebliche Finanzbuchhaltung analysieren, Kosten- und Leistungsrechnung gestalten und aufbereiten
Handlungsfeld 4, Personalwesen und Führungsmethodik
Personalbedarf planen, Personalmarketingkonzept entwickeln und umsetzen
Teilnahmevoraussetzungen
Sie benötigen
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten 3-jährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf
oder - eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten 2-jährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf sowie eine 2-jährige Berufspraxis
oder - einen anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfte*r Fachfrau*mann für kaufmännische Betriebsführung (HwO)“
oder - eine erfolgreich abgelegte Prüfung zur*zum Handwerksmeister*in, Industriemeister*in, Staatl. Gepr. Techniker*in
oder - eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufspraxis im kaufmännischen Bereich
Darüber hinaus ist zum Prüfungstermin ein „Lernumfang“ von insgesamt mindestens 1200 Zeitstunden nachzuweisen.
Für die Zulassung zum Prüfungsteil „Handlungsfeld 1 – 4“ ist zudem eine erfolgreich abgelegte AdA-Prüfung nachzuweisen. Der AdA-Unterricht sowie die -Prüfung sind bereits im Studiengang integriert.

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Mit dem Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) gesponsert in Ihre Zukunft starten!
Ihr beruflicher Aufstieg wird gefördert durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz: AFBG. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden je nach persönlichen Voraussetzungen zu 50 % als Zuschuss und zu 50 % als zinsgünstiges Darlehen gefördert. Nach der bestandenen Prüfung in allen Teilen werden Ihnen auf Antrag die Hälfte des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Lehrgangsgebühren sowie Fahrtkosten können, soweit sie nicht bezuschusst werden, darüber hinaus steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Beispielrechnung
Lehrgangsgebühr | 3.560,00 € |
+ Prüfungsgebühr AdA und HF1-4 | 570,00 € |
= Förderfähige Gebühren | 4.130,00 € |
– Zuschuss Aufstiegs-BAföG 50% | 2.065,00 € |
= Rest zinsgünstiges KfW-Darlehen | 2.065,00 € |
– Darlehens-Erlass (Hälfte d. Darlehens)* | 1.032,50 € |
= Ihr Eigenanteil | 1.032,50 € |
zzgl. Lernmittel | ca. 220,00 € |
Bis zu 3.097,50 € Förderung (75 % der Gebühren)
*Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung werden Ihnen auf Antrag die Hälfte des zu dem Zeitpunkt noch bestehenden Restdarlehens erlassen.
„Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: Keine Bildung“
John F. Kennedy
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Telefon 0541 6929-719
Fax 0541 6929-99719
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