Jahr für Jahr werden im Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks zunächst auf Kammer-, dann auf Landes- und schließlich auf Bundesebene die besten Handwerksgesell*innen ermittelt.
Wenn Sie am Wettbewerb teilnehmen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:
Zum Zeitpunkt der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung sind Sie nicht älter als 27 Jahre, also haben das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet. Sie haben mindesten die Note „gut“ (81 Punkte), sofern nicht praktische und theoretische Prüfungsbereiche getrennt ausgewiesen werden. In diesem Fall muss das Ergebnis mindestens „gut“ (81 Punkte) im praktischen und „befriedigend“ (67 Punkte) im theoretischen Prüfungsbereich sein. Die Ermittlungen der Bestenleistungen erfolgt gemäß Nr. 6.
Zeitgleich findet in ausgewählten Berufen auch der Wettbewerb „Die gute Form – Handwerker gestalten“ statt, bei dem die Formgebung im Mittelpunkt steht.
Anmeldung zum Leistungswettbewerb des deutschen Handwerks
Richtlinen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks praktischer Leistungswettbewerb
Richtlinen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks „Die Gute Form“