Fördermittel für Weiterbildung in Niedersachsen

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Fördermittel für Weiterbildung in Niedersachsen

Handwerk begrüßt Förderschwerpunkte auf Digitalisierung und Kleinstunternehmen

Nachdem die ursprünglich für die Fördermaßnahme „Weiterbildung in Niedersachen“ (WiN) vorgesehenen Mittel für große Teile des Landes im Frühjahr 2018 vorzeitig ausgeschöpft waren, wird das Programm nun fortgesetzt. Ab dem 2. Mai 2019 können nach Auskunft des Ministeriums auch Unternehmen in stärker entwickelten Gebieten des Landes Niedersachsen wieder Anträge für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten stellen. Für eine Laufzeit von einem Jahr stehen insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung.

„Die überarbeitete Richtlinie soll ergänzend zum Digitalbonus wirken und sollte vor allem auch Handwerksbetriebe ansprechen“, betont Dr. Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN). Das Land Niedersachsen hat bei der Neuausrichtung der Richtlinie zwei Förderschwerpunkte festgelegt:

  1. Weiterbildungsschwerpunkt „Digitalisierung“
    Im Rahmen dieses Schwerpunktes können u.a. Handwerksbetriebe in Niedersachsen Anträge stellen, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das digitale Zeitalter zu qualifizieren. Gefördert werden Weiterbildungen mit dem Schwerpunkt der Vermittlung von Inhalten und Kompetenzen in den Themengebieten vernetztes, digitales Unternehmen, Lernen und Arbeiten in der digitalen Welt sowie digitale IT- und Technologiekompetenz. Weiterbildungsschwerpunkt „Kleinstbetriebe“
  2. Für Kleinstbetriebsstätten mit weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist eine grundsätzliche Förderung vorgesehen, um die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch zu anderen Themen individuell weiterzubilden.

Die Förderaufrufe und weitere Informationen stehen auf der Website der NBank unter „Weiterbildung in Niedersachsen“ zur Verfügung.

Die Eckdaten in Kürze:

  • Zuschuss von bis zu 50 % für Lehrgangs- und Freistellungsausgaben (bis 25,00 Euro pro Zeitstunde für die Lehrgangsausgaben und 19,00 Euro pro Zeitstunde für die Freistellungsausgaben).
  • Förderung muss mindestens 1.000 Euro betragen.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme muss bis 30.04.2020 begonnen haben.
  • Maximale Laufzeit von 12 Monaten (Schwerpunkt Digitalisierung) bzw. 36 Monaten (Schwerpunkt Kleinstbetriebe).
  • Ein Unternehmen kann maximal für 20 Beschäftigte eine Förderung für Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalisierung beantragen.
  • Erstattung erfolgt nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung.
  • Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahmen gestellt werden.