Vom 29. Juni bis 10. August Förderaufruf Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben

Zweiter Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung der Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur.

Verschiedene Würfel mit Bildern und der Aufschrift Fördermittel liegen auf Bargeld
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Im Rahmen des Förderprogramms des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur wurde nunmehr ein zweiter Förderaufruf veröffentlicht.

Die Förderung von bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten ist insbesondere in Hinblick auf Fahrzeuge von Interesse, die nicht in den Geltungsbereich des Umweltbonus fallen (über 3,5 bzw. 4,5 Tonnen). Die Beantragung ist ab dem 29. Juni 2022, 9 Uhr, für alle interessierten Betriebe auf elektronischem Wege offen. Die Antragstellung ist bis zum 10. August 2022 möglich.

Bis zum Jahr 2024 stellt das BMDV 1,6 Milliarden Euro für die Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie ca. 5 Milliarden Euro für den Aufbau von Tank- und Ladeinfrastrukturen zur Verfügung. Es wird zukünftig mehrere Förderaufrufe pro Jahr geben.

Im aktuellen Förderaufruf sind für Handwerksbetriebe vorrangig diese Fördermöglichkeiten interessant:

  • Förderung der Anschaffung neuer Nutzfahrzeuge mit batterie- oder brennstoffzellenelektrischem Antrieb der EG-Fahrzeugklassen N1 (bis 3,5 t), N2 (3,5 t bis 12 t) und N3 (über 12 t) in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug.
  • Plug-in-Hybride werden nur bei der Klasse 3 gefördert.
  • Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben.
  • Die Umrüstung von Fahrzeugen (Einbau von alternativen Antrieben) wird nur in den Klassen N2 und N3 unterstützt.
  • Die Anschaffung eines bereits auf alternative Antriebe umgerüsteten Diesel-Fahrzeugs der EG-Fahrzeugklasse N2 und N3 ist ebenfalls förderfähig und als Anschaffung eines Neufahrzeugs zu beantragen.
  • In einem separaten Förderaufruf besteht auch die Möglichkeit zur Förderung von Sonderfahrzeugen.
  • Ein weiterer Förderaufruf behandelt die Förderung von Machbarkeitsstudien (mit geringerer Relevanz für einzelne Handwerksbetriebe, ggf. interessant für größere Projekte).
  • Förderberechtigt sind Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine.
  • Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) stellt die Antragsunterlagen vor Beginn der Antragsfrist im eService-Portal unter der Rubrik „Formulare und Anleitungen“ zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Förderprogramm

  • Alle Informationen rund um Förderrichtlinie und Förderaufruf finden Sie gebündelt unter auf der Seite für das Gesamtprogramm Klimafreundliche Nutzfahrzeuge
  • Präsentation des BAG zum 2. Förderaufruf und 1. Sonderaufruf mit Erklärung der Antragsstellung
  • Zweiter Förderaufruf zur Förderung von klimaschonenden Nutzfahrzeugen und da-zugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur
  • Zweiter Aufruf zur Förderung von Machbarkeitsstudien
  • Sonderaufruf zur Förderung von klimaschonenden Sonderfahrzeugen und dazuge-höriger Tank- und Ladeinfrastruktur
  • Merkblätter zur Umrüstung, zur Infrastruktur und für Miet-/ und Leasinggeber.
  • Seite des BAG mit weiteren Informationen
  • Zugrundeliegende Förderrichtlinie

Bei Anfragen wenden Sie sich an folgende Kontakte von BAG und NOW:

  • Fragen zur Antragsberatung und Vorhabenbegleitung: ksni@bag.bund.de
  • Fragen zur inhaltlichen Umsetzung der Machbarkeitsstudie und zur Begleitforschung: nutzfahrzeuge@now-gmbh.de
  • Während der Antragsphase ist zusätzlich eine Telefon-Hotline bei der Bewilligungs-behörde, dem Bundesamt für Güterverkehr, zur Antragsberatung geschaltet. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer: (0221) 5776 – 5999.

Auswahl und Priorisierung der Anträge:

Zu beachten ist, dass die Bewilligung der Anträge nicht nach dem „Windhundprinzip“ erfolgt. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über eine ggf. nötige Priorisierung. Die eingegangenen Anträge durchlaufen hierbei ein EU-beihilferechtlich erforderliches wettbewerbliches Verfahren, in dem sie untereinander verglichen werden. Anhand der dem Auswahlverfahren zugrundeliegenden Kriterien wird die erwartete jährliche CO2-Einsparung je investiertem Fördereuro für den jeweiligen Förderantrag festgestellt. Folgende Faktoren werden dem Priorisierungsverfahren unter anderem zugrunde gelegt: die erwartete elektrische Jahresfahrleistung, die Antriebsart, das zulässige Gesamtgewicht und die Investitionsmehrausgaben je beantragtem Nutzfahrzeug. Auf Basis der CO2-Einsparungsquote erfolgt die Reihung der Anträge.

Der ZDH hatte bereits beim ersten Aufruf die Fördermittelgeber darauf hingewiesen, dass ggf. Benachteiligungen für das Handwerk gegenüber Unternehmen des Transportgewerbes mit hohen Laufleistungen entstehen können. Hierzu liegen jedoch noch keine gesicherten Erkenntnisse vor. Wenn Benachteiligungen für das Handwerk festgestellt werden, wird der ZDH Nachbesserungsvorschläge für weitere Förderaufrufe einbringen. Gerne können Sie uns diesbezüglich auch Hinweise und Rückmeldungen von Betrieben übermitteln (benke@zdh.de).