Für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen Energiekostendämpfungsprogramm

Bundesregierung will wirtschaftliche Folgen des Ukraine-Krieges für energie- und handelsintensive Unternehmen abmildern.

Tafel mit Geld - Energiekosten
Zerbor

Ab sofort können Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind, beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen.

Die Bundesregierung bezuschusst mit diesem Programm einen Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Der Anteil bemisst sich in drei Stufen nach der Betroffenheit der Unternehmen und berechnet sich grundsätzlich folgendermaßen:

  1. Stufe: 30 % der Preisdifferenz (Fördersatz) und bis zu 2 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche zu den Klima-, Umweltund Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen.
  2. Stufe: 50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen. Nach den Vorgaben des „Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen“ (Temporary Crisis Framework – TCF) der Europäischen Kommission wird für die Berechnung des Betriebsverlusts das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ohne einmalige Wertminderungen (EBITDA) herangezogen. Die Förderung darf nicht 80 % des Betriebsverlusts übersteigen.
  3. Stufe: 70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 des TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), die sämtliche zuvor genannte Voraussetzungen erfüllen.

Zu beachten ist, dass die genannten Fördersätze im Juli für die restliche Laufzeit des Programms einmalig um 10 Prozentpunkte abgeschmolzen werden. Verbrauchtes Erdgas wird in den Fördermonaten Juli – September nur bis zu 80 % derjenigen Menge bezuschusst wird, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht hat, damit kein Anreiz zu einem erhöhten Verbrauch von Erdgas besteht. Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt.

Anträge müssen bis zum 31. August 2022 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA gestellt werden. Wichtig ist, dass dieses Datum eine materielle Ausschlussfrist darstellt, sodass nur fristgerechte und vollständige Anträge bearbeitet werden können. Erste Auszahlungen an Unternehmen in Höhe von 80 Prozent des gesamten Zuschusses werden ab Mitte August erfolgen. Für das Programm stehen insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Wir halten die an der KUEBLL orientierten Antragsvoraussetzungen für nicht sachgerecht und haben dies gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz seit Anfang April wiederholt vorgetragen:

Mit dem Programm sollen Belastungen oberhalb der Verdopplung der Kosten für Erdgas und Strom zumindest teilweise gedämpft werden. Problematisch ist jedoch, dass Unternehmen nur dann antragsberechtigt sind, wenn sie einer Branche angehören, die in Anhang 1 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) enthalten ist und sich zugleich als energieintensiver Betrieb im Sinne des Artikels 17 Absatz 1 Buchstabe a erster Unterabsatz Alt. 1 der Energiebesteuerungsrichtlinie qualifiziert. Damit werden nur wenige Handwerksbetriebe antragsberechtigt sein.