Der Notfallkoffer für Unternehmen

Es gibt Dinge, über die ein Unternehmer oder eine Unternehmerin erst gar nicht nachdenken mag: eine Schädelfraktur nach einem Sturz, ein Oberschenkelhalsbruch nach einem Autounfall nur zwei Straßen vom eigenen Heim entfernt oder gar ein Herzinfarkt durch den ständigen Stress. So unschön und schmerzhaft ein solches Ereignis für die Beteiligten selbst sein mag, für ihr Unternehmen kann ein längerer Ausfall zur Existenz bedrohenden Krise werden.

Vor diesem Hintergrund Informiert Sie der Rechtsanwalt Professor Heiko Hellwege über Dinge, die eine Unternehmensleitung im Rahmen eines sogenannten „Notfallkoffers“ geregelt haben sollte, um den reibungslosen Fortgang des Geschäftsbetriebs auch ohne den Inhaber oder die Inhaberin selbst sicherzustellen.

Themenschwerpunkte sind:

  • Vollmachten im Unternehmen – Das Unternehmer-Testament
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im privaten Bereich
  • Lebzeitige Regelungen mit dem Ehepartner und den Kindern

Anschließend können alle Interessierten einen „Notfallordner“ der Handwerkskammer mitnehmen.
Mit einem Umtrunk zum Abschluss klingt die Veranstaltung aus und schafft so auch Raum für persönliche Fragen an den Referenten und Gespräche der Teilnehmer/innen untereinander.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten Sie, sich bis zum 21. September 2017 anzumelden.

Die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim lädt Sie zusammen mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Osnabrück, WIGOS, und der Wirtschaftsförderung der Stadt Bramsche ein,
am 27. September 2017
um 17:30 Uhr
ins Rathaus der Stadt Bramsche, Hasestraße 11 49565 Bramsche
zur Veranstaltung aus dem Projekt „Zukunft durch Nachfolge!“ „Der Notfallkoffer für Unternehmen: Nur wer vorausschaut, hat nicht das Nachsehen!“.