Das neue Datenschutzrecht

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Das neue Datenschutzrecht

Ab dem 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Diesen Countdown nimmt die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde für Niedersachsen zum Anlass, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Hilfestellung zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zu bieten.
Es wurde ein Anforderungskatalog zur Sensibilisierung und Vorbereitung der betroffenen Unternehmen entwickelt, den Sie downloaden können.

Auch der ZDHArbeitskreis Datenschutz hat umfassende Informationsmaterialien zu den wichtigsten Themenschwerpunkten des Datenschutzrechts erarbeitet. Dies sind im Einzelnen:

1. Zulässige Datenverarbeitung ohne Einwilligung
2. Anforderungen der datenschutzrechtlichen Einwilligung
3. Formelle Pflichten
4. Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten
5. Erteilung von Auskünften
6. Dokumentationspflichten
7. Datenschutzbeauftragter
8. Auftragsverarbeitung

Zu jedem dieser Themenfelder finden Sie auf der Webseite des ZDH, die wesentlichen rechtlichen Hintergründe und Anforderungen praxisgerecht aufbereitet. Die „Praxis Datenschutz“ werden durch zahlreiche Muster, Checklisten und Formulierungsbeispiele ergänzt. Darüber hinaus haben wir sämtliche „Praxis Datenschutz“ samt Anlagen in einem Leitfaden zusammengefasst.

Die „Praxis Datenschutz“ sowie die Leitfäden stehen auf der Webseite des ZDH unter www.zdh.de/themen/organisation-und-recht/datenschutz/

Im Februar 2018 werden zu diesem Thema Veranstaltungen der Handwerkskammer und der Kreishandwerkerschaften in Meppen/Lingen und Osnabrück stattfinden. Die genauen Termine werden in Kürze auf dieser Website und auf www.handwerk-goes-digital.de veröffentlicht.

 

Bei Nichtbeachtung oder Verstößen sieht die neue Rechtslage einen drastisch erhöhten Bußgeldrahmen von bis zu 20 Millionen Euro vor.
Diese Neuerungen nehmen wir zum Anlass, Ihnen als kleinem oder mittelständischem Unternehmen Hilfestellung zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zu geben.

Mit Fragen, die Sie dem Download entnehmen können, möchten wir Ihnen helfen, die Bereiche in Ihrem Unternehmen zu identifizieren, in denen Sie schon gut vorbereitet sind und die Bereiche, in denen es bis zum 25. Mai 2018 noch Handlungsbedarf für Sie gibt.
Die Fragen geben Ihnen zugleich Anhaltspunkte, worauf wir bei zukünftigen Prüfungen besonderen Wert legen werden.

Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung

Der nachfolgende Leitfaden des ZDH bietet einen vertieften Überblick über die wichtigsten Aspekte des Datenschutzrechts für die betriebliche Praxis.

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