CSR-Preis der Bundesregierung

CSR-Preis der Bundesregierung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

CSR-Preis der Bundesregierung 2019

Bis zum 15. Oktober 2019 können sich Unternehmen aller Größenklassen mit Sitz in Deutschland bewerben.

Bis zum 15. Oktober können sich Unternehmen aller Größenklassen mit Sitz in Deutschland bewerben. Die Bewerbung erfolgt mit der Einreichung eines Fragebogens, in dem Unternehmen ihre Ansätze für nachhaltiges Handeln in den Aktionsfeldern Unternehmensführung, Markt, Arbeitsplatz, Umwelt und Gemeinwesen ausführen.

Der Preis wird in drei verschiedenen Größenkategorien vergeben. Unternehmen bis 249 Beschäftigte, 250 bis 999 Beschäftigte und mehr als 1.000 Beschäftigte. Zudem werden in der Wettbewerbsrunde 2019 zwei Sonderpreise in den Kategorien „Verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement“ und „CSR und Digitalisierung“ verliehen. Die Bewerbung für die Sonderpreise erfolgt unabhängig von der Unternehmensgröße. Schirmherr ist Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Die Fragebögen stehen mit Start der Bewerbungsphase als Link zur Verfügung: www.csr-preis-bund.de.

Der CSR-Preis der Bundesregierung ist ein sinnvolles und von Arbeitgeberseite unterstütztes Instrument zur öffentlichen Anerkennung von CSR-Aktivitäten von Unternehmen. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, sich für die Bekanntmachung des CSR-Preises in Ihrer Mitgliedschaft einzusetzen.