Abschluss der Förderfälle Corona-Soforthilfe

NBank startet Rückmeldeverfahren

Butch

Corona-Soforthilfe

Handwerksbetriebe und Soloselbständige, die im Frühjahr 2020 die Niedersachsen Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen haben, erhalten in diesen Tagen Post von der NBank.

Die Corona-Soforthilfe hatte das Ziel, pandemiebedingte Liquiditätsengpässe in Unternehmen zu vermeiden. Die Auszahlung der Finanzhilfen erfolgte auf der Basis von prognostizierten Liquiditätsbedarfen der Betriebe.

Das aktuelle Rückmeldeverfahren dient nun dem Abschluss der Förderfälle. Dazu werden einerseits Daten der Empfänger der Corona-Soforthilfe erhoben (z.B. aktuelle Steuer-ID und/oder Steuernummer, Gründungsdatum des Unternehmens). Andererseits ist bei dem Rückmeldeverfahren anzugeben, ob und ggf. in welcher Höhe sich ein Rückzahlungsbedarf für die Soforthilfe ergibt. Für die Ermittlung des möglichen Rückzahlungsbetrages hat die NBank Berechnungstool zur Verfügung gestellt. Nähre Infos erhalten Sie hier.

Wichtig: Im Falle einer Überzahlung ist die Soforthilfe bis zum 28. Februar 2022 an die NBank zurückzuzahlen.