Ab dem 20.04.2022 Bundesförderung für effiziente Gebäude

Förderung für energieeffiziente Neubauten startet wieder.

Verschiedene Würfel mit Bildern und der Aufschrift Fördermittel liegen auf Bargeld
magele-picture

Ab dem 20.04.2022 können wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses oder einer entsprechenden Eigentumswohnung gestellt werden. Grundsätzlich gilt: Der Antrag kann nur gestellt werden, bevor ein Liefer- oder Leistungsvertrag oder ein Kaufvertrag unterschrieben wurde. Planungs- und Beratungsleistungen können aber schon vor Antrag in Anspruch genommen werden.

Bei Wohngebäuden fördert die KfW drei Effizienzhaus-Stufen

  • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 15.000 Euro
  • Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro
  • Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % Tilgungszuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro

Für Betroffene des Hochwassers 2021 wurden einige Ausnahmeregelungen beschlossen.

Weitere Informationen finden Sie hier.