Zimmerer

Vorm Kopf sollte er das berühmte Brett nicht haben, ansonsten darf der Zimmerer aber gerne ein Faible für Hölzernes besitzen. Sollte er sogar, denn Tag für Tag arbeitet er mit dem nachwachsenden Baustoff und schafft anspruchsvolle Holzkonstruktionen für behagliche Wohnhäuser, Kindergärten oder Schulen. Aber auch bei Sanierungen von alten Fachwerkhäusern, Umbauten und Modernisierungsmaßnahmen oder bei Ingenieurbauwerken, wie zum Beispiel Brücken, sind seine Fähigkeiten und Fertigkeiten gefragt.

Der Neubau hochmoderner Holzhäuser, die alle Bauherrenwünsche nach zukunftsorientiertem Wohnen erfüllen, ist nur einer von vielen Tätigkeitsbereichen des Zimmerers. Auch widmet er sich dem Dachgeschossausbau, der Verbesserung der Wärmedämmung im Fassaden-, Wand- und Dachbereich, dem Einbau von Solar- und Fotovoltaikanlagen sowie der Eindeckung von Dächern.

Aus welchem Holz solltest du geschnitzt sein, wenn du diesen Beruf ergreifen willst? Zimmerer müssen bei komplizierten Bauplänen durchblicken und sich die Zeichnungen räumlich vorstellen können. Längst Einzug gehalten haben in die Holzbaubetriebe der Computer für die Arbeitsvorbereitung und zur Erstellung technischer Zeichnungen sowie CNC-gesteuerte Abbundmaschinen für die Fertigung der Bauteile. Der Umgang mit dieser Technik ist heute Stand der Ausbildung und ein Muss bei der Abwicklung von Holzbauaufträgen. Aber auch Handarbeit ist nach wie vor gefordert - bis alles genau passt. Zimmerer ist eben ein moderner Beruf mit uralter Tradition. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Technisches Verständnis, körperliche Gesundheit, insbesondere Schwindelfreiheit, körperliche Gewandheit, schnelle Auffassungsgabe und handwerkliches Geschick. 

Besonderheiten

Neben dem handwerklichen Geschick muss der Zimmerer auch ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen und die Fähigkeit besitzen, schwierige technische Zeichnungen zu verstehen, um diese bei der Verarbeitung der verschiedensten Werkstoffe umzusetzen. Es gibt für ausgebildete Fachkräfte gute Berufschancen. 

Aufstiegschancen

  • Betriebsassistent im Handwerk
    * Meister im Zimmerer-Handwerk
    * Betriebswirt des Handwerks
    * Restaurator im Handwerk
 

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft, Zimmerer/Zimmerin finden Sie hier: 

Ausbildungsdauer

3 Jahre ( 36 Monate ) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
www.zdb.de/zdb-cms.nsf/id/home-de  

Berichtshefte

Sind bei den zuständigen Innungen erhältlich. 

Zusatzinformation

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bauen-hat-zukunft.de  

Sonstige Informationen

Ausbildungsbetriebe im Bauhauptgewerbe müssen ihren Auszubildenden bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) anmelden, um die Ausbildungsnachweiskarten und die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung und den Überbetrieblichen Lehrgangsgebühren zu erhalten.
www.soka-bau.de