Uhrmacher

Du suchst einen Beruf, in dem du garantiert am Puls der Zeit bist? Dann könnte Uhrmacher das Richtige für dich sein.

Du sorgst bei deiner Arbeit dafür, dass Uhren richtig ticken und den Käufern gefallen. Täglich begegnet dir die Vielfalt der Zeitmessgeräte: von mechanischen Damen- und Herrenarmbanduhren, Chronographen und Chronometern bis hin zu elektronischen und elektrischen Schalt- und Quarzuhren mit integrierten Schaltkreisen. Zu deinen Aufgaben gehört es, sie bei Störungen ganz genau unter die Lupe zu nehmen.

Viel Zeit verbringst du als Uhrmacher an deinem Werktisch - dort setzt du selbstständig deine Fertigkeiten in Feinmechanik und Werkstoffbearbeitung in die Tat um. Für Reparatur und Wartung benötigst du umfassendes Know-how im Bereich Elektronik sowie in weiteren Technologien. Zudem solltest du auch eine ruhige Hand und Geduld mitbringen, damit dir die Präzisionsarbeiten an winzig kleinen Rädchen, Spiralen und Hebelchen sowie an empfindlichen Elektronikbauteilen nicht auf den Wecker gehen.

Neben der Beschäftigung mit Uhrwerken bietet der Beruf dir auch die Gelegenheit, viele Menschen kennenzulernen - wenn du Aufträge annimmst und deine Kunden kompetent berätst. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Gute Physik- und Mathematikkenntnisse; ungeschwächte Sehkraft beider Augen; leichte Auffassungsgabe; Geduld; Verständnis für technischkonstruktive und physikalische Vorgänge; handwerkliches Geschick; gutes Tastempfinden 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin finden Sie hier: 

Ausbildungsdauer

3 Jahre ( 36 Monate ) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Zentralverband für Uhren, Schmuck und Zeitmesstechnik www.zv-uhren.de/  

Berichtshefte

Sind bei den zuständigen Innungen erhältlich.