Technischer Systemplaner

Jede Idee kann mittels CAD auf dem Bildschirm Format annehmen. Das gute alte Zeichenbrett ist schon lange out. Die kühne Architektur unserer Zeit verlangt eine schnelle planerische Umsetzung mit modernen technischen Mitteln. Der Computer ist eine wertvolle Hilfe und die richtige Anwendung der Programme absolut notwendig.

Natürlich müssen auch Computer-Freaks mit Schablonen, Zirkel, Winkelmesser etc. umzugehen wissen. Auch Skizzen des Architekten entstehen - meist am Bildschirm -, akkurate Pläne, mit denen Elektroinstallateure, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer etc. am Bau arbeiten können. Technische Systemplaner/-innen (vormals: Technische Zeichner/-innen) wissen, welches Material wie verarbeitet und wo es eingesetzt werden kann und errechnen die jeweils erforderliche Menge.

Ihre Pläne enthalten präzise Angaben über Raummaße, Elektro- und Wasserleitungen, Anschlüsse und Platzierung aller in einem Gebäude notwendigen Anlagen. Kein Winkel wird vergessen und kein Detail übersehen - selbst bei gigantischen Bauwerken nicht.

Zum Schreibtischtäter macht einen dieser Beruf nicht. Denn ab und zu geht es auf die Baustelle, um zu vermessen, nachzumessen oder zu kontrollieren. Individualität, Kreativität und Verantwortungsbewusstsein sind ebenso gefragt wie etwas Wortgewandtheit für Fachgespräche, die z.B. mit Bauleitern und Architekten zu führen sind.

Die schwerpunktmäßige Qualifikation im Bereich " Hochbau", "Ingenieurbau" oder "Tief-, Straßen - und Landschaftsbau" verspricht ein Aufgabengebiet mit Perspektiven. 

Besonderheiten

Der Ausbildungsberuf Technischer Systemplaner / Technische Systemplanerin löste den bisherigen Beruf Technischer Zeichner ab. Es wird in folgenden Fachrichtungen ausgebildet, die je nach Spezialisierung durch den Betrieb festgelegt werden:
Fachrichtungen
* Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
* Stahl- und Metallbautechnik
* Elektronische Systeme 

Ausbildungsordnung

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Systemplaner / zur Technischen Systemplanerin finden Sie hier: 

Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre (42 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Berichtshefte

Berichtshefte erhalten Sie bei der Handwerskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim. 

Sonstige Informationen

Ausbildungsinhalte:
* Grundlagen des technischen Zeichnens
* Lesen und Anwenden technischer Unterlagen
* Werk- und Hilfsstoffe
* Herstellen von Werkstücken und Montieren zu Baugruppen
* Grundlagen der Elektrotechnik
* Ausführen technischer Berechnungen
* Erstellen von technischen Zeichnungen, Plänen und Unterlagen
* Rechnerunterstütztes Zeichnen
* Beurteilen von fertigungs- und montagetechnischen Abläufen
* Anfertigen von Skizzen und technischen Zeichnungen
* Ausführen von Detailkonstruktionen
* Anfertigen von Plänen sowie schematischen und perspektivischen Darstellungen
* Anfertigen von technischen Begleitunterlagen
* Ausführen von fachlichen Berechnungen
* Rechnerunterstütztes Erstellen von technischen Unterlagen
* Mitwirken bei Arbeitsaufgaben anderer Fachgebiete