Stukkateur

Du bist kreativ und hast Sinn für Kunst? Dann erfüllst du schon zwei wichtige Voraussetzungen für den Beruf des Stuckateurs. Ob als Kunsthandwerker oder Trockenbaumonteur - Stuckateure verleihen Gebäuden und Räumen eine individuelle und unverwechselbare Note.

Als Stuckateur bearbeitest du mit Hilfe traditioneller und moderner Techniken Innenwände und -decken, Fußböden und komplette Fassaden. Es gibt also kaum ein Bauteil, an dem du nicht tätig wirst - so wird Vielseitigkeit zum Beruf.

Als Stuckateur beherrschst du das gesamte Leistungsspektrum der Herstellung und Sanierung von Innen- und Außenputz sowie nahezu alle Tätigkeiten des traditionellen und modernen Innenausbaus, insbesondere des Trockenbaus. Außerdem trägst du mit der Ausführung von Wärmedämmverbundsystemen sowie der Dämmung von Wänden, Dächern und Kellerdecken entscheidend zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz bei.

Moderne Bautechnik und umweltfreundliche neue Materialien erleichtern dir in einigen Bereichen die Arbeit und helfen, die vielseitigen Aufgaben in diesem attraktiven Beruf zu lösen. Mit deinem Sinn für künstlerische Stilelemente am Bau trägst du darüber hinaus große Verantwortung im Bereich der Restaurierung alter und erhaltenswerter Bausubstanz und Denkmäler. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Geistige Beweglichkeit, technisches Verständnis, Sinn für Flächenaufteilung und Flächengestaltung, Genauigkeit, Sinn für Farben. 

Besonderheiten

Die Ausbildung kann auch als Stufenausbildung mit dem Abschluss Ausbaufacharbeiter/in (2 Jahre = Stufe 1) erfolgen und kann bei einem Jahr Verlängerung (Stufe 2) zum Berufsabschluss Stuckateur/in führen. 

Aufstiegschancen

  • Meisterprüfung
    * staatl. gepr. Bautechniker
    * Betriebsassistent im Stuckateur-Handwerk
    * Betriebswirt des Handwerks
    * Restaurator im Handwerk
 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft, Stuckateur/Stuckateurin finden Sie hier: 

Ausbildungsdauer

3 Jahre ( 36 Monate ) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
www.zdb.de/zdb-cms.nsf/id/home-de  

Berichtshefte

Sind bei den zuständigen Innungen erhältlich.