Straßenbauer

Das Glück liegt auf der Straße - auch in Zukunft werden Ausbau und Verbesserung der Verkehrswege eine entscheidende Rolle spielen. Denn das umfangreiche, länderübergreifende Netz leistungsfähiger Verkehrsadern ist Voraussetzung für die Mobilität unserer Zeit. Als Straßenbauer bist du daher auch künftig sehr gefragt.

Der Straßenbauer muss beim Bau und bei der Instandhaltung vor allem eines im Blick behalten: die hohe Qualität. Denn der Belag muss stärkster Beanspruchung standhalten. Deine Arbeitsgebiete sind neben Straßen im engeren Sinne auch Plätze, Rollbahnen, Bahnsteige und Gleisanlagen. Dort pflasterst, verlegst oder asphaltierst du und nutzt dabei etwa Naturstein, Asphalt oder Beton.

Der Straßenbauer ist mit technischem Gerät aller Art vertraut und ist der Herr über manches wahre "Maschinenmonster", das du für deine Arbeit bedienst. Und du weißt auch, wie man aus bestehenden Straßen etwas Neues schafft - zum Beispiel beim Bau von Fußgängerzonen, in denen mit künstlerischem Verständnis attraktive Pflanzoasen und Ruheplätze angelegt werden. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Technisches Verständnis, Gesundheit, kräftige Konstitution und körperliche Gewandtheit, Widerstandsfähigkeit gegenüber Hitze- und Kälteeinwirkungen 

Besonderheiten

Die Ausbildung kann auch als Stufenausbildung mit dem Abschluss Tiefbaufacharbeiter/in (2 Jahre = Stufe 1) erfolgen und kann bei einem Jahr Verlängerung (Stufe 2) zum Berufsabschluss Straßenbauer/in führen. 

Aufstiegschancen

  • Meisterprüfung
    * Dipl.-Ing. (FH) in der Fachrichtung Bauingenieurwesen
    * Dipl.-Ing. in der Fachrichtung Bauingenieurwesen
 

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft, Straßenbauer / Straßenbauerin finden Sie hier: 

Ausbildungsdauer

3 Jahre ( 36 Monate ) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
www.zdb.de/zdb-cms.nsf/id/home-de  

Berichtshefte

Sind bei den zuständigen Innungen erhältlich.