Rolladen- und Sonnenschutzmechatroniker

Rollladen und Jalousien schützen vor unerwünschter Sonneeinstrahlung und neugierigen Blicken, zum Teil auch vor dem Eindringen von Kälte und Einbrechern. Als Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/in sind Sie der Spezialist für den Bau von jeder Art von Rolläden und Rollladenanlagen, Fensterkombinationen, Verdunklungs- und Sonnenschutzeinrichtungen, Innensonnenschutz, Jalousien und Markisen. Die paßgenaue Herstellung von Rolltoren, Roll- und Scherengittern in größeren Dimensionen für die Industriehallen gehören ebenso zu Ihren Aufgaben.

Vor Ort besprichen Sie mit dem Kunden, welche Lösung in Frage kommt und entwirfst dann am Computer die Zeichnungen und Skizzen - immer individuell auf die gewünschten Maße und gestalterischen Effekte abgestimmt. Danach setzen Sie in der Werkstatt die Zeichnung in die Wirklichkeit um. Ob Holz, Aluminium, Stahl oder Kunststoffe, Sie kennen sich mit allen Werkstoffen aus und können sie mit der Hand oder mit Spezialmaschinen fachmännisch verarbeiten. Das fertige Produkt montieren Sie schließlich beim Kunden. Dabei werden von Ihnen oft auch elektrische bzw. elektronische Steuerungskomponenten und -anlagen installiert. Und, wenn mal was kaputt ist, dann wird es prompt von Ihnen repariert. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Gute Kenntnisse im Rechnen und Zeichnen sowie in der Raumlehre, rasche Vorstellungskraft für Flächen und Räume, gute körperliche Konstitution 

Ausbildungsordnung

die Verordnung über die Berufsausbildung zum Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/zur Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin finden Sie hier: 

Ausbildungsdauer

3 Jahre ( 36 Monate ) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Berichtshefte

Sind bei den zuständigen Innungen erhältlich.