Parkettleger

Eine kesse Sohle aufs Parkett legen - das können viele. Die richtige Verlegetechnik für den edlen Bodenbelag kennen dagegen nur wenige. Als Parkettleger sind nicht nur Tanzflächen, Sporthallen, Theater- und Konzertsäle deine Spielwiese. Auch im Wohnungsbau ist dein Talent gefragt, wenn es darum geht, mit gestalterischen Mitteln ein natürliches Wohngefühl zu erzeugen.

Ob Stab-, Tafel-, Mosaik- oder Fertigparkett - verschiedene Holzarten und Verlegemuster bieten dir viele Möglichkeiten, in Räumen einen persönlichen Stil zu betonen. Eine spannende Aufgabe ist die Restaurierung von Schmuck- und Intarsienböden in Schlössern oder anderen historischen Bauwerken. Hier ist großes handwerkliches Können sowie Sicherheit beim Holzerkennen und bei der Holzauswahl von Bedeutung. Nur dann fügen sich die restaurierten Teile harmonisch in den historischen Boden ein. Zu deinen Aufgaben gehören auch die Konstruktion von Unterböden sowie das Schleifen und Versiegeln, Ölen und Wachsen mit modernen Techniken. So gibst du dem Parkett eine Oberfläche von hoher Qualität. Für Abwechslung und Vielfalt in diesem Beruf sorgt auch das Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen.

Deine technischen Kenntnisse und handwerklichen Fertigkeiten werden durch eine kompetente Kundenberatung in gestalterischen und fachlichen Fragen abgerundet. Wenn du das alles draufhast, kommst du als Parkettleger bestimmt nicht ins Stolpern. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur,
Spaß am Gestalten, Rechnen, Zeichnen und ein gutes handwerkliches Gespür.
Für alle, die gerne natürliche Materialien mögen und Fantasie haben. 

Besonderheiten

Der Beruf des Parkettlegers ist einer der interessantesten Bau-Nebenberufe. Ein geschultes Auge, gute Berater-Fähigkeiten und natürlich die handwerkliche Routine sorgen für Freude im Beruf. Ab dem 01.08.2002 gibt es eine neue Ausbildungsordnung, die die bisher geltende vom 3. Oktober 1973 ablöst. Bei der Novellierung der Ausbildungsordnung wurden neben den aktuellen technischen und wirtschaftlichen Belangen auch verstärkt die Sozial- und erweiterte Fachkompetenz berücksichtigt. So sind das selbstständige Planen, Handeln und Kontrollieren der Arbeit sowie veränderte Arbeitsmethoden und neue Materialien hinzugekommen. In der Zwischen- und Gesellenprüfung werden praktische Arbeitsaufgaben gestellt, bei denen die Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben selbstständig und kundenorientiert geplant werden müssen. Die Arbeitszusammenhänge müssen erkannt werden, die Arbeitsergebnisse kontrolliert und dokumentiert werden. Außerdem ist im praktischen Teil der Gesellenprüfung ein Fachgespräch über der Arbeitsaufgaben zu führen. 

Aufstiegschancen

*Betriebsassistent im Parkettleger-Handwerk
*Meister im Parkettleger-Handwerk
* Betriebswirt des Handwerks
* Restaurator im Handwerk
* Gute Aussichten für den Start in die Selbständigkeit mit der Meisterprüfung 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Parkettleger/zur Parkettlegerin finden Sie hier: 

Ausbildungsdauer

3 Jahre ( 36 Monate ) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Zentralverband Parkett und Fussbodentechnik:
www.zv-parkett.de/