Metallbauer

Du hast gerne die Wahl und interessierst dich für moderne Technik? Dann ist Metallbauer vielleicht das Richtige für dich. Denn in diesem Beruf kannst du in drei verschiedenen Fachrichtungen tätig werden: Konstruktionstechnik, Metallgestaltung oder Nutzfahrzeugbau. In allen Bereichen kommen reine Handarbeit und hoch technisierten Verfahren zum Einsatz.

Beim Herstellen, Prüfen, Instandsetzen und Montieren steht heute der Einsatz modernster Technik immer mehr im Vordergrund. Auch deswegen starten immer öfter junge Frauen ihre Zukunft bei den Metallbauern. Egal, ob es um Fenster, Türen, Treppen, Geländer, Gitter, geschweißte Stahlkonstruktionen, LKW-Aufbauten und Anhänger, Förder-, Schließ- und Fertigungsanlagen oder kunstvolle Metall-Arbeiten geht: Zahlreiche technische Innovationen machen mittlerweile die pure Muskelkraft unnötig und sorgen dafür, dass verstärkt Köpfchen gefragt ist.

Natürlich kommt auch die Praxis nicht zu kurz: Im Bereich "Konstruktionstechnik" fertigst du Fenster, Türen und Tore aus verschiedenen Materialien und richtest Podeste, Treppen und Hallen ein. Bereits in der Planungsphase bist du dabei wichtiger Partner von Architekten und Bauherren. Mit künstlerischem "Fingerspitzengefühl" bist du in der "Metallgestaltung" richtig. Hier lernst du mit Schmiedeeisen, Bronze und Kupfer zu gestalten oder zu restaurieren. Auf individuelle Lösungen im Großformat kommt es im Fachbereich "Nutzfahrzeugbau" an. Vom Silofahrzeug bis zum Spezialsattelauflieger für den Schwerguttransport gilt es hier, mit Gespür für den besonderen Fall das erworbene Know-how auszuspielen. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Der ideale Berufe für junge Leute, die sowohl auf einem fortschrittlich-technischen Gebiet, als auch in kreativen und gestalterischen Bereichen arbeiten möchten. 

Besonderheiten

Ab dem 01.08.2002 gilt eine neue Ausbildungsordnung, die ab dem zweiten Ausbildungsjahr folgende Fachrichtungen vorsieht:

* Konstruktionstechnik
* Metallgestaltung
* Nutzfahrzeugbau

Weitere aktuelle Informationen zur neuen Ausbildungsordnung finden Sie auf der Homepage der Informationsstelle des Metallhandwerks www.metallhandwerk.de

Mit der neuen Ausbildungsordnung wird die "gestreckte Gesellenprüfung" zunächst in Erprobung durchgeführt. Die Leistungen der zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres vorgesehenen Zwischenprüfung werden somit als Teil I der Gesellenprüfung in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung (Teil II) einbezogen.  

Aufstiegschancen

  • Betriebsassistent im Metallbauer-Handwerk
    * Meister im Metallbauer-Handwerk
    * Betriebswirt des Handwerks
    * Restaurator im Handwerk
    * Gute Aussichten für Start in die Selbständigkeit mit der Meisterprüfung
 

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer/zur Metallbauerin finden Sie hier: 

Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre ( 42 Monate ) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Berichtshefte

Sind bei den zuständigen Innungen erhältlich. 

Zusatzinformation

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.metallhandwerk.de