Maurer

Um gleich zu Beginn eine Mauer einzureißen: Als Maurer baust du nicht nur Mauern. Du brauchst ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen und viel technisches Verständnis. Denn schon während deiner Ausbildung wirst du Konstruktionszeichnungen anfertigen und Verlegepläne umsetzen. Du wirst Mauerwerke aus künstlichen und natürlichen Steinen erstellen und lernen, wie Innen- und Außenwände verputzt werden. Du lernst Beton zu verarbeiten und vorgefertigte Bauelemente zu montieren. Auch mit allen modernen Baumaterialien wirst du dich vertraut machen und erfahren, wie man Gebäude vor Feuchtigkeit schützt und wie Wärmeverlust eingedämmt werden kann.

Mit deinem handwerklichen Geschick bist du als Maurer von der Grundsteinlegung bis zur Fertigstellung eines Neubaus unverzichtbar und stets mit dabei.

Für dich bedeutet das ständig neue Aufgaben auf wechselnden Baustellen, meistens im Freien. Dort arbeitest du mit anderen Handwerkern, Architekten und Bauleitern zusammen. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Neben der Teamarbeit wird bei diesem Beruf auch ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung verlangt. 

Besonderheiten

Unter den Bauberufen hat der Maurer eine Schlüsselstellung. Neue Baustoffe, Bauverfahren und Erkenntnisse wandelten den Beruf des Maurers.

Die Ausbildung kann auch als Stufenausbildung mit dem Abschluss Hochbaufacharbeiter/in (2 Jahre = Stufe 1) erfolgen und kann bei einem Jahr Verlängerung (Stufe 2) zum Berufsabschluss Maurer/in führen. 

Aufstiegschancen

  • Betriebsassistent im Maurer-Handwerk
    * Werkpolier
    * geprüfter Polier
    * Meister im Maurer-Handwerk
    * Betriebswirt des Handwerks
    * Restaurator im Handwerk
 

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft, Maurer/Maurerin finden Sie hier: 

Ausbildungsdauer

3 Jahre (36 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Für weitere Fragen wenden SIe sich an den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
www.zdb.de/zdb-cms.nsf/id/home-de  

Berichtshefte

Sind bei den zuständigen Innungen erhältlich. 

Zusatzinformation

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bauen-hat-zukunft.de  

Sonstige Informationen

Ausbildungsbetriebe im Bauhauptgewerbe müssen ihren Auszubildenden bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) anmelden, um die Ausbildungsnachweiskarten und die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung und den Überbetrieblichen Lehrgangsgebühren zu erhalten.
www.soka-bau.de