Klempner

Manchmal ist vom "Spengler" die Rede. Andernorts spricht man hingegen vom "Flaschner" oder auch vom "Blechner". Das schöne ist: Als Klempner kannst du dich immer angesprochen fühlen - weil dein Beruf nicht nur vielfältig ist, sondern auch in verschiedenen Regionen ganz verschiedene Namen trägt.

Trotz dieser Unterschiede sind die Aufgaben für Klempner aber in allen Regionen gleich. In deinem Beruf leistest du einen Beitrag zum modernen Bauen. Denn die mit Kupferblechen gedeckten Dächer, die auf Kirchen oder anderen Bauwerken bewundert werden können, sind auch dir zu verdanken. Als Klempner übernimmst du bei Wind und Wetter die fachgerechte Montage und sorgst dafür, dass diese "Glanzpunkte" im Städtebild auch dicht sind.

Du schneidest die Bleche meistens in der Werkstatt zu. Dort triffst du auch die Vorbereitungen für die Montage am Bau: Du biegst, falzt und formst die Bleche. Arbeitserleichterungen bringt dabei der Einsatz von Maschinen. Es gibt zwar auch vorgefertigte Teile, aber im Vordergrund steht für dich die handwerkliche Einzelfertigung, die bei der Restaurierung wie am Neubau Maßarbeit gewährleistet.

Wenn es darum geht, Metalldächer oder Metallfassaden, Dachrinnen oder Regenfallrohre anzubringen, musst du über Metalle, Kunststoffe und deren jeweiligen Verwendungszweck genau im Bilde sein. Und auch Wissen über die entsprechenden Verbindungstechniken wie das Falzen, Nieten und Kleben brauchst du für die Arbeit.

Zudem gibt es einige Eigenschaften, die du für diesen Beruf mitbringen solltest: Spaß an der Arbeit auf Baustellen, Schwindelfreiheit in luftiger Höhe, Lust auf Teamwork, Aufgeschlossenheit gegenüber Umweltschutzmaßnahmen. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur, handwerkliches Geschick, zeichnerische Fähigkeiten und gutes Raumvorstellungsvermögen. 

Besonderheiten

Je nach Region wird der Beruf auch "Spengler", "Flaschner" oder "Blechner" genannt. 

Aufstiegschancen

  • Betriebsassistent
    * Meister im Klempner-Handwerk
    * Betriebswirt des Handwerks
    * Gute Aussichten für den Start in die Selbständigkeit mit der Meisterprüfung
 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Klempner/zur Klempnerin finden Sie hier: www.bibb.de/de/berufesuche.php/profile/apprenticeship/110512  

Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre (42 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage).