Dachdecker

Turm oder Flach, Mönch- oder Nonnenziegel-Deckung - Dach ist nicht gleich Dach. Die schützende Funktion und damit verbundene Energieeinsparungen sind genauso wichtig wie eine attraktive Optik. Deine Aufgaben als Dachdecker sind deshalb sehr vielfältig.

Ob Dachziegel, Dachschiefer oder ein anderes Material, das gerade im Trend liegt - du musst in stilistischen Fragen genau so sicher sein wie in der Praxis des Klebens oder Schneidens. Du führst an der frischen Luft eine Vielzahl von Arbeiten am Haus aus - vom Fundament bis zum Dach. Deshalb musst du dich mit "vorgehängten Fassaden" genauso auskennen wie mit "drückendem Wasser".

Im Sommer sorgt eine gute Wärmedämmung für angenehme Temperaturen in der Wohnung, selbst wenn das Thermometer draußen die 30 Grad erreicht. Und im Winter spart der Hausbesitzer durch deine Arbeit jede Menge Heizkosten. Damit nicht genug: Dein Dach kann nicht nur Energie einsparen - sondern auch erzeugen. Solarzellen auf dem Dach können Strom produzieren oder Wasser für den Haushalt erwärmen. Der Beruf des Dachdeckers ist offensichtlich genau richtig für Leute, die hoch hinaus wollen sowie eigenverantwortlich und gern im Team arbeiten. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur

Genau richtig für junge Leute, die hoch hinaus wollen, eigenverantwortlich und gern im Team arbeiten. 

Besonderheiten

Das Dach eines Hauses zu decken ist ein uralter handwerklicher Beruf. Bei der Vielfalt von Dachformen und der Unterschiedlichkeit der Materialien kann man das Dachdecken fast als eine Kunst bezeichnen. Außerdem verfügt der Dachdecker über ein umfassendes Fachwissen, da jeder einzelne Werkstoff nach besonderen Regeln verarbeitet wird.

Die Ausbildung zum Dachdecker sieht 2 Fachrichtungen vor, die wahlweise ab dem dritten Ausbildungsjahr vermittelt werden:

a) Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik
b) Reetdachtechnik 

Aufstiegschancen

  • Betriebsassistent im Dachdecker-Handwerk
    * Meister im Dachdecker-Handwerk
    * Betriebswirt des Handwerks
    * Gute Aussichten für Start in die Selbständigkeit mit der Meisterprüfung
 

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker / zur Dachdeckerin vom 13.05.1998. 

Ausbildungsdauer

3 Jahre (36 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Landesinnungsverband Dachdecker Baden-Württemberg

Die Tarifverträge gelten für alle Betriebe und Betriebsabteilungen des Dachdeckerhandwerks.

Auszubildende erhalten bei Antritt des Urlaubs ein zusätzliches Urlaubsgeld. Es beträgt 25 % der Ausbildungsvergütung.

ACHTUNG: Die Angaben zu Ausbildungsvergütungen und Urlaubsanspruch werden ohne Gewähr auf neueste Gültigkeit weitergegeben. 

Berichtshefte

Sind beim Landesinnungsverband Dachdecker Baden-Württemberg erhältlich. 

Sonstige Informationen

Betriebe des Dachdecker-Handwerks müssen ihren Auszubildenden bei der Lohnausgleichskasse des Dachdecker-Handwerks, ZVK des Dachdecker-Handwerks anmelden, um die Zuschüsse zu den Überbetrieblichen Lehrgangsgebühren zu erhalten.

Adresse:
Rosenstr. 2
65189 Wiesbaden
Tel: 0611/1601-0
Fax: 0611/1601-250