Betonstein- u. Terazzohersteller

Zeit ist Geld. Das gilt im Baugewerbe ganz besonders. Deshalb bist du als Betonstein- und Terrazzohersteller gefragt. Denn du kümmerst dich um den Bau von Betonfertigteilen und Betonwerksteinerzeugnissen - und beschleunigst die Fertigstellung eines Projektes mit den vorgefertigten Elementen ganz erheblich.
Boden- und Treppenbeläge, konstruktive Treppen, für den Garten- und Landschaftsbau, Straßen- und -Tiefbau, Wohnungs- und Industriebau - deine Produkte werden an vielen Stellen benötigt. Ein Spezialgebiet ist darüber hinaus die Herstellung von Terrazzoböden - ein spezieller Belag, der vor Ort gemischt wird - im Wohnungs-, Industrie- und speziell im Krankenhausbau.
Als Betonstein- und Terrazzohersteller müssen dich die Launen des Wetters nicht so sehr interessieren. Denn du arbeitest zumeist unter dem Dach einer Halle. Dort kannst du dich trocken und ungestört dem Bauen von Schalungen, Formen und Bewehrungen widmen. Dabei ist Präzision oberstes Gebot und beim Betonherstellen musst du genau auf die richtige Rezeptur achten.
Die eigentliche Herstellung der Teile erfolgt weitgehend mechanisiert. Umso wichtiger ist, dass du die Vorarbeiten besonders gut machst. 

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur. 

Aufstiegschancen

Betriebsassistent im Handwerk, Werkpolier, geprüfter Polier, Meister, Betriebswirt des Handwerks. 

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung in der Betonbauteil- und Terrazzoherstellung finden Sie hier:

www.bibb.de  

Ausbildungsdauer

3 Jahre (36 Monate) 

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes oder des aktuell gültigen Tarifvertrags. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
* mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
* mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
* mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

* Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage (oder 20 Arbeitstage). 

Quelle der Informationen

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.

www.zdb.de/zdb-cms.nsf/id/home-de  

Berichtshefte

Sind bei den zuständigen Innungen erhältlich. 

Sonstige Informationen

Ausbildungsbetriebe im Bauhauptgewerbe müssen ihren Auszubildenden bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) anmelden, um die Ausbildungsnachweiskarten und die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung und den Überbetrieblichen Lehrgangsgebühren zu erhalten.

Internet: www.soka-bau.de