Auslandsaufträge in aktuellen Risikogebieten der Niederlande
Verschärfte Rückreisebedingungen bei Aufträgen im Nachbarland
Das Auswärtige Amt hat wegen steigender Corona-Fallzahlen Reisewarnungen für einige niederländische Provinzen ausgesprochen. Dazu zählen auch die Provinzen Nordholland mit der Hauptstadt Amsterdam sowie das dicht besiedelte Südholland und die Metropolen Den Haag und Rotterdam.
Auch für die Handwerksbetriebe aus dem Kammerbezirk Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim gelten damit verschärfte Rückreisebedingungen, wenn sie Aufträge im Nachbarland ausführen.
Bei der Wiedereinreise nach Deutschland müssen sich die rückkehrenden Mitarbeiter unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben, beim örtlichen Gesundheitsamt melden und ihre Einreise anzeigen. Außerdem müssen sie einen Covid-19-Test vornehmen lassen (nach telefonischer Rücksprache beim Hausarzt oder beim Gesundheitsamt möglich).
Wenn ein negatives Ergebnis vorliegt, entscheidet das Gesundheitsamt über die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne nach wenigen Tagen. Das Testergebnis muss – unabhängig davon, ob die Testung vor oder nach Einreise erfolgte – für mindestens 14 Tage nach Einreise aufbewahrt werden. Der Test darf aber höchstens 48 Stunden vor Wiedereinreise erfolgt sein – sofern er noch in den Niederlanden vorgenommen wird. Maßgeblich ist grundsätzlich die Vorgabe des örtlichen Gesundheitsamts.
Das Auswärtige Amt unterscheidet bei den aktuellen Quarantänebestimmungen nicht, ob es sich um rückkehrende Urlauber oder Gewerbetreibende bzw. entsendete Mitarbeiter handelt.
Haben Sie Fragen zu den Einreisebeschränkungen aus den Niederlanden oder anderen Staaten? Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne!