Ausgangssperre und erweiterte Maskenpflicht

Ausgangssperre
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Ausgangssperre und erweiterte Maskenpflicht

Was jetzt gilt

Der Landkreis Emsland sowie die Stadt und der Landkreis Osnabrück haben mit Wirkung vom 31.03.2021 Ausgangssperren, die Stadt und der Landkreis Osnabrück darüber hinaus erweiterte Maskenpflichten erlassen.

Die Allgemeinverfügung Nr. 6 aus 2021 des Landkreis Emsland finden Sie hier. Die entsprechenden Verfügungen des Landkreis Osnabrück und der Stadt Osnabrück finden Sie hier.

Für Handwerksbetriebe gilt

  1. Für den Einzelhandel gemäß § 10 Abs. 1b der Niedersächsischen Corona-Verordnung gilt eine Begrenzung des Publikumsverkehrs dahingehend, dass sich pro 20 qm Verkaufsfläche max. ein*e Kund*in aufhalten darf. Bei Verkaufsflächen über 800 qm gilt für den darüber hinausgehenden Teil max. ein*e Kund*in pro 40 qm Verkaufsfläche.
  2. Jeder Person ist das Verlassen des privaten Wohnbereichs in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr des Folgetages untersagt, außer bei Vorliegen eines triftigen Grundes, z.B. der Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit.

Sie finden hier ein Muster für die Bestätigung der beruflichen Tätigkeit, für den Fall, dass Ihre Mitarbeiter*innen in dem o.g. Zeitfenster für den Hin- und Rückweg eine solche Bescheinigung zur Vorlage im Falle einer Kontrolle benötigen.

Darüber hinaus gilt für das Gebiet der Stadt und des Landkreis Osnabrück eine Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken überall dort, wo gemäß § 3 Abs. 3 S. 3 Ziff. 1 bis 6 der Niedersächsischen Corona-Verordnung das Tragen einer medizinischen Maske vorgesehen ist, d.h. zum Beispiel im Rahmen eines Betriebs der körpernahen Dienstleistung (hierunter zählen Friseure und Kosmetiker) und bei beruflichen Fahrgemeinschaften sowie in geschlossenen Räumen von Betrieben und Einrichtungen im Sinne des § 10 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 bis 23, S. 2 bis 4 und 6 Niedersächsische Corona-Verordnung.

Hinweis

Die vorgenannte Rechtslage kann sich jederzeit ändern. Bitte verfolgen Sie die lokalen Nachrichten und Verfügungen der betroffenen Landkreise und der Stadt Osnabrück.