Anerkennung von Berufsabschlüssen und Berufserfahrung

Anerkennung von Berufsabschlüssen und Berufserfahrung

Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss im Handwerk und möchten ihn in Deutschland anerkennen lassen? Oder haben Sie einschlägige Berufserfahrung im Handwerk gesammelt, aber in diesem Bereich keinen Berufsabschluss?

Dann wenden Sie sich an die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Kammerbezirk haben oder hier arbeiten möchten.

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Sie haben einen staatlich anerkannten ausländischen Berufsabschluss im Handwerk und möchte ihn in Deutschland anerkennen lassen? Dann ist die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim der richtige Ansprechpartner für Sie.

Wie funktioniert das Verfahren?

Wir vergleichen Ihre ausländische Berufsausbildung mit einer deutschen Berufsausbildung. Wenn Sie darüber hinaus noch Berufserfahrung gesammelt haben, können Sie Unterschiede in der Berufsausbildung damit eventuell ausgleichen.

Bitte reichen Sie alle Dokumente ein, die den Inhalt und die Dauer Ihrer ausländischen Ausbildung bescheinigen. Geben Sie auch Arbeitszeugnisse mit ab, um mögliche Berufserfahrungen nachzuweisen. Um an dem Verfahren effektiv mitwirken zu können sind entsprechende Deutschkenntnisse erforderlich.

Zum Abschluss des Verfahrens stellen wir Ihnen einen Bescheid über die volle oder teilweise Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses aus. Bei voller Gleichwertigkeit sind Sie inländischen Absolventen rechtlich gleichgestellt. Bei teilweiser Gleichwertigkeit ist eine Nachqualifizierung möglich.

Vorteile

Der Bescheid hilft Ihnen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz. Zudem haben Sie bei voller Gleichwertigkeit Ansprüche auf entsprechende tarifliche Einordnung.

Kosten

Das Verfahren kostet 100 bis 600 Euro je nach Verfahrensaufwand. Zusätzliche Kosten können durch weitergehende praxisorientierte Analysen (z.B. Arbeitsproben) entstehen.

Beratung

Für einen Beratungstermin melden Sie sich bitte mit unserem Anmeldeformular an und reichen die erforderlichen Unterlagen in Kopie ein.