Neustarthilfe 2022 für Soloselbständige und die Überbrückungshilfe IV Aktuelles zu den Corona-Wirtschaftshilfen

Beantragung ab sofort möglich.

Corona Finanzhilfen
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Seit Jahresbeginn gibt es bei den Corona Wirtschaftshilfen die Neustarthilfe 2022 für Soloselbständige und die Überbrückungshilfe IV. Beide Programme sowie weitere Änderungen und Informationen erhalten Sie hier.

Die Neustarthilfe 2022 und Überbrückungshilfe IV können ab sofort beantragt werden. Bei Anträgen auf Überbrückungshilfe IV erfolgen zudem ab sofort Abschlagszahlungen in Höhe von 50% der beantragten Förderhöhe. Zudem sind großzügigere Rückzahlungsfristen für die gewährte Corona-Soforthilfe (Frühjahr 2020) vereinbart worden, in Niedersachsen ist diese Frist bis zum 31. Oktober 2022 verlängert worden.