Änderungen im Bauvertragsrecht

Änderungen im Bauvertragsrecht

Änderungen im Bauvertragsrecht

Mit einem sehr praxisnahen Vortrag samt intensiver Diskussion haben sich jetzt 50 Vertreter lokaler Handwerksunternehmen bei der Kreishandwerkerschaft Grafschaft Bentheim (KH) in Nordhorn über die Änderungen im Bauvertragsrecht informiert, die zum 1. Januar 2018 anstehen.

„Alle Unternehmen im Bau- oder Ausbaugewerbe sind von der Neuregelung betroffen und sie tun gut daran, sich möglichst frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. Wir als Kreishandwerkerschaft unterstützen unsere Innungsbetriebe dabei gern“, betonte KH-Geschäftsführer Sascha Wittrock im Rahmen der Veranstaltung.

Wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist eine Erweiterung des bisherigen Werkvertragsrechts. Besonders relevant für das Handwerk sind in diesem Zusammenhang drei Vertragstypen: der Werkvertrag, der Bauvertrag und der Verbraucherbauvertrag. Allgemeines Ziel der Neuregelung ist es, insbesondere die Verbraucher weiter zu stärken.

„Natürlich hat das neue Bauvertragsrecht viele neue Spielregeln, die den Verbraucher bevorzugen – aber: Wenn man sich auskennt, gibt es auch einige neue Regeln, die die Situation des Bau- und Ausbauunternehmers verbessern – diese sollten die Unternehmer dann ab dem ersten Januar auch anwenden“, stellte Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen, klar.

In ihrem Vortrag erläuterte sie, wie sich die Unternehmen auf die Herausforderungen konkret einstellen können. Grundlegende Veränderungen gebe es mit Blick auf die Abnahme, Abschlagzahlungen und das Anordnungsrecht. Gerade die Unternehmen müssen sich dabei auf deutlich veränderte Rahmenbedingungen einstellen. „Es gibt aber auch Punkte, die aus Unternehmersicht sehr hilfreich sind – zum Beispiel die Zustandsfeststellung“,
räumte Wittrock ein.

Dank der Zustandsfeststellung haben künftig auch die an einem Bau beteiligten Handwerksunternehmen die Möglichkeit, den IST-Zustand an einem frühen Zeitpunkt objektiv zu dokumentieren. „Das ist sehr hilfreich, weil die Betriebe damit schon unmittelbar nach Erbringung ihrer Leistung objektiv nachweisen können, dass ihre Arbeit einwandfrei war“, verdeutlichte Wittrock.

Flyer ZDH Neue Reglen für Aus- und Einbaukosten und für Bauverträge