Informationen zu den Änderungen Coronavirus-Einreiseverordnung

Wichtige Informationen für Arbeitgeber im Handwerk.

Mit der 7. Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung werden ab dem 1. Oktober 2022 die seit Juni geltenden Regelungen verlängert. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 31. Januar 2023.

Damit sind die Nachweis- und Testpflichten bei der Einreise nach Deutschland weiterhin gelockert. Einreisende benötigen grundsätzlich keinen Nachweis mehr, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenommen sind Personen, die aus einem Virusvariantengebiet kommen.

Personen, die sich in den letzten 10 Tage vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich an die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen zu halten.

Für die Einreise aus der Volksrepublik China gelten abweichende Vorschriften. Informationen dazu finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Derzeit erhöhen sich wieder weltweit die Zahlen der an Covid-19 Erkrankten. Es kann daher jederzeit zu einer Ausweisung von Virusvariantengebieten kommen. Bitte informieren Sie sich jeweils. Informationen dazu finden Sie u.a. beim Auswärtigem Amt.

Aktuelle Informationen für Reisende finden Sie zudem hier.