Abwicklung von Auslandsaufträgen

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Abwicklung von Auslandsaufträgen

Aktuelle Änderungen bei der Einreise

Fast alle Länder in Europa gelten nach wie vor wegen hoher Covid-19-Zahlen als Risikogebiete. Die Regeln für Reiserückkehrer wurden nochmals verschärft.

Es gibt künftig 3 Arten von Risikogebieten

  1. Risikogebiet mit einem Inzidenzwert von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen 7 Tage
  2. Hochrisikogebiete/Hochinzidenzgebiete mit einer Inzidenz, die mindestens 200  Neuinfektionen oder mehr pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen 7 Tage beträgt
  3. Virusvariantengebiete – Gebiete, in denen besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind. Dies sind aktuell Brasilien, Großbritannien, Nordirland, Irland und Südafrika.

Nach Aufenthalt in einem der drei Arten von Risikogebiet müssen Personen, bevor sie einreisen, grundsätzlich und wie bisher eine digitale Einreiseanmeldung* ausfüllen. Wer seine Angaben in dem Portal eingibt, erhält eine Bestätigung, die er bei einer Kontrolle (etwa am Flughafen durch die Bundespolizei) oder an einem Grenzübergang vorzeigen muss. Zusätzlich wird automatisch das zuständige Gesundheitsamt* informiert, dass eine Quarantänepflicht vorliegt.

Einreise aus „Risikogebieten

Test- und Nachweispflicht innerhalb von 48 Stunden!

Spätestens 48 Stunden nach der Einreise muss man nachweisen, dass man bei Einreise nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert war und den Nachweis auf Anforderung der zuständigen Behörde vorlegen. Das heißt: Jeder Einreisende aus einem Risikogebiet muss sich zwingend auf Corona testen lassen.

Einreise aus „Hochrisikogebieten/Hochinzidenzgebieten“ und aus „Virusvarianten-gebieten“:

Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses bereits bei Abreise bzw. vor der Einreise nach Deutschland erforderlich! Dieses muss auf Anforderung des Beförderers (z.B. die Fluglinie) bei Abreise, der zuständigen Behörde bei Einreise oder bei polizeilicher Kontrolle vorgelegt werden.

Außerdem gilt:

Corona-Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten sind nicht mehr kostenlos. 

Die bislang gültigen Quarantänepflichten gelten auch weiterhin. Gleichzeitig ändert sich an den geltenden Ausnahmeregelungen nichts.

Neu ist folgende Vereinbarung:

Ab 1. März müssen Betreiber von Mobilfunknetzen ihre Kunden per SMS über die in Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen informieren.

Haben Sie Fragen zu Quarantäne, Ein- und Ausreiseregelungen für Niedersachsen oder eines der weiteren Bundesländer? Dann melden Sie sich gern bei uns!


Außenwirtschaftsberaterin

Telefon 0541 6929-940
h.leyer@hwk-osnabrueck.de