Corona-Infos
Programm „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert und verbessert – Alle Maßnahmen im Überblick
Die Fassung der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung sowie die dazugehörigen FAQ´s finden Sie hier. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass seit dem 19. April 2021 neben der Vorlage eines negativen Testergebnisses auch der Nachweis eines seit 15 Tagen bestehenden vollständigen Impfschutzes erbracht werden kann (Vgl. § 5a Abs. 2 Niedersächsische Corona-Verordnung).
Bitte beachten Sie, dass sich einige Regelungen in der Verordnung auf die aktuellen Inzidenzwerte der Landkreise und der kreisfreien Städte beziehen. Das Land Niedersachsen informiert dazu auf seiner Internetseite.
Die geltenden Maßnahmen für das Handwerk im Überblick.
Hinweise zu Hochinzidenzkommunen
Die Stadt und der Landkreis Osnabrück sind Hochinzidenzkommunen gemäß § 18 a Corona-Verordnung. Eine Übersicht der geltenden Regelungen in Hochinzidenzkommunen finden Sie hier.
Die Grafschaft Bentheim ist Hochinzidenzkommunen gemäß § 18 a Corona-Verordnung. Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.
Das Emsland ist seit dem 22. März 2021 Hochinzidenzkommune gemäß §18 a Corona-Verordnung. Eine Übersicht der geltenden Regelungen in Hochinzidenzkommunen finden Sie hier.
Die Lehrgänge in den Technologiezentren der Handwerkskammer werden weiterhin an allen Standorten wie geplant unter Beachtung der geltenden Corona-Hygiene- und Abstandsregelungen durchgeführt.
Auch Prüfungen finden unter Einhaltung der entsprechenden Regelungen weiter statt.
Digitaler „Zukunftstag“ von IHK und HWK am 22. April 2021.
Ausbildungsportal bündelt erstmals alle Angebote der Region Osnabrück.
Ausbildungsbotschafter werben für Karriere in der dualen Ausbildung.
Betriebliche Coronatests: Ein bzw. zwei Corona-Tests pro Woche für Beschäftigte, soweit diese nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten.
Überbrückungshilfe III - Für von der Coronakrise besonders betroffene Betriebe.
Neue Informationen für Betriebsinhaber*innen und zukünftige Nachfolger*innen.
Kontakt
Aufgrund der Corona-Pandemie empfiehlt die Handwerkskammer Beratungen, Antragsstellungen und andere Termine telefonisch, elektronisch oder postalisch durchzuführen.
Telefon 0541 6929-0
info@hwk-osnabrueck.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
07:15 – 17:00 Uhr
Freitag
07:15 – 13:00 Uhr
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Infektionsschutzgesetz zu inzidenzbezogen und zu interpretationsanfällig
Erklärung von Hans Peter Wollseifer, Präsident des ZDH, zu der vom Bundestag beschlossenen Notbremsen-Novelle des Infektionsschutzgesetzes.
Handwerkskammer legt Jahresbericht vor
Handwerk der Region hat 2020 Krise gut bewältigt. Kaum Jobverluste, dagegen Steigerung der Betriebszahl.
Testangebotspflicht für Betriebe
Betriebliche Coronatests: Ein bzw. zwei Corona-Tests pro Woche für Beschäftigte, soweit diese nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten.

BMWi-Außenwirtschaftstage 2021
„Germany Works. – Global agieren, vorwärts denken“

Energietage 2021
Der bundesdeutsche Treffpunkt für das jährliche Update zum Thema „Energiewende“.

Im Fokus: Unternehmensnachfolge
Online-Austausch: Harte und weiche Erfolgsfaktoren als Schlüssel zum Erfolg.

Social-Media Workshop
Wie klappt es in der Handwerker-Praxis?

Erfolgreich einen Businessplan erstellen
Online Workshop für alle Existenzgründer*innen - 28. April 2021 um 16 Uhr.